Sperrbezirk

    Prostitution; Sperrgebiete/Sperrbezirke

    Beschreibung

    Sowohl die Prostitution in Gebäuden als auch die Straßenprostitution gilt in Deutschland grundsätzlich nicht mehr als sittenwidrig.

    Unzulässig ist die Prostitution dann, wenn eine Rechtsverordnung (sogenannte Sperrbezirksverordnung) bestimmte Orte oder Zeiten festlegt, an oder in denen die Prostitutionsausübung verboten ist.

    Innerhalb dieser Bereiche kann z. B. zum Schutze der Jugend und des öffentlichen Anstandes verboten werden, auf Straßen, Wegen, Plätzen und Brücken, in Bahnhöfen sowie an allen Orten, die öffentlich sind oder von der Öffentlichkeit eingesehen werden können, der Prostitution nachzugehen.

    Verstöße gegen diese Regelungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einem Bußgeld, im Wiederholungsfall auch als Straftaten geahndet werden können.

    In Hessen wurden, wie in anderen Bundesländern auch, in vielen Städten entsprechende Sperrgebiete festgelegt.
     

    Zuständigkeit

    • Das jeweilige Regierungspräsidium ist für den Erlass von Sperrgebietsverordnungen zuständig.
    • Die Polizei und die örtlichen Ordnungsbehörden überwachen gemeinsam die Einhaltung der Sperrbezirksverordnung.
       

    Ansprechpartner

    Gemeinde Dautphetal - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hainstraße 1

    35232 Dautphetal

    Parkmöglichkeiten

    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle: Dautphe Rathaus
      Linien:
      • Bus: Linie 40
      • Bus: Linie 41
      • Bus: Linie 481
      • Bus: Linie 51
      • Bus: Linie 52
      • Bus: Linie 53

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr 

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr 

    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr 

    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr 

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr 

    Kontakt

    Telefon: 06466 920-0

    Telefax: 06466 920-490

    E-Mail: gemeinde@dautphetal.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zur Sperrgebietsverordnung erhalten Sie bei den betreffenden Stadt-/Gemeindeverwaltungen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen, Kassel am 18.09.2012

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sperrbezirksverordnung, Prostitutionsgesetz, Sperrgebiet, Prostitution, sittenwidrig, sexuelle Dienstleistungen, Bordell, Sperrbezirk, Dirne, Sittenwidrigkeit, Prostituierte, Dirnenlohn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English