Hundesteuer BefreiungOnline erledigen

    Befreiung von der Hundesteuer beantragen

    Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie in der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Wenn Sie wegen Ihrer Behinderung auf einen Hund angewiesen sind, sind Sie in der Regel von der Hundesteuer befreit. Allerdings sind die Voraussetzungen in jeder Gemeinde unterschiedlich. Eine Befreiung oder Ermäßigung ist häufig davon abhängig, ob der behinderte Mensch auf die Begleitung eines Hundes angewiesen ist, weil er beispielsweise blind oder taub ist.

    In den meisten hessischen Gemeinden wird zurzeit - entsprechend der Mustersatzungen des Hessischen Städtetags und des Hessischen Städte- und Gemeindebundes - eine Steuerbefreiung gewährt. Diese gilt für Blindenführhunde sowie für "Hunde, die ausgebildet sind, ausschließlich zum Schutze und der Therapie von Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts zu dienen", zum Teil aber auch nur für Blindenführhunde.

    Hinweise für Cölbe: Befreiung von der Hundesteuer beantragen

    Online-Dienst

    Anmeldung eines Hundes

    ID: L100001_377699439

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    die Stadt-/Gemeindeverwaltung des Wohnsitzes, an dem der Hund gehalten wird

    Ansprechpartner

    Gemeinde Cölbe - Hauptamt

    Adresse

    Postanschrift

    Kasseler Straße 88

    35091 Cölbe

    Kontakt

    Telefon: 06421 9850-77

    Telefax: 06421 9850-28

    E-Mail: hauer@coelbe.de

    Kontaktperson

    • Frau Jane Hauer
      Postanschrift

      Kasseler Straße 88

      35091 Cölbe

      Telefon Festnetz: 06421 9850-77

      E-Mail: hauer@coelbe.de

    • Frau Kerstin Delgado
      Postanschrift

      Kasseler Straße 88

      35091 Cölbe

      Telefon Festnetz: 06421 9850-43

      E-Mail: ordnungsamt@coelbe.de

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie des Schwerbehindertenausweises
    • bei gewerblicher Hundehaltung, zusätzlich: Handelsregisterauszug des Betriebes

    Rechtsgrundlage(n)

    Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung der Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Wenn vorhanden, können entsprechende Antragsformulare verwendet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren an.

    Bemerkungen

    siehe auch

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 31.03.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Hund Anmeldung, Gemeindesteuern, Hunde abmelden, Hundeabmeldung, kommunale Steuern, Hunde anmelden, Hundesteuer, Hundeanmeldung, Hunde, Hundehaltung, Hund

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de