Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)
Beschreibung
Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen". Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.
Die Fundbehörde übergibt in der Regel deshalb die Fundtiere an eine geeignete Stelle (zum Beispiel ein Tierheim).
Hinweise für Cölbe: Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)
- FundmeldungMit diesem Online-Service haben Sie die Möglichkeit, einen Fund oder einen Verlust anzuzeigen.
Online-Dienst
Tierquälerei (Mitteilung eines Missstandes einer Tierhaltung)
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
Zuständigkeit
das Fundamt der jeweiligen Gemeinde
Ansprechpartner
Gemeinde Cölbe - Hauptamt
Adresse
Postanschrift
Kasseler Straße 88
35091 Cölbe
Kontakt
Telefon: 06421 9850-77
Telefax: 06421 9850-28
E-Mail: hauer@coelbe.de
Kontaktperson
Frau Laura Peter
Postanschrift
Kasseler Straße 88
35091 Cölbe
Telefon Festnetz: 06421 9850-0
Fax: 06421 9850-28
E-Mail: peter@coelbe.de
Frau Jane Hauer
Frau Kerstin Delgado
Postanschrift
Kasseler Straße 88
35091 Cölbe
Telefon Festnetz: 06421 9850-43
E-Mail: ordnungsamt@coelbe.de
erforderliche Unterlagen
eventuell: Fundanzeigeformular der Gemeinde
Rechtsgrundlage(n)
- § 90a i.V. mit §§ 965 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 27b Hessisches Ausführungsgesetz zum BGB (HessAGBGB)
Verfahrensablauf
Wenn freilaufende Tiere die öffentliche Sicherheit, insbesondere die Verkehrssicherheit, gefährden, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen.
Wenn Sie ein Tier gefunden haben, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde. Dort können Sie den Fund anzeigen und das Tier nach Absprache auch abgeben. Die Gemeinde kümmert sich als Fundbehörde dann üblicherweise um die weitere Unterbringung und Pflege des Tieres.
Sie können das Tier auch ohne Meldung bei der Gemeinde direkt in einem Tierheim abgeben. In diesem Fall übernimmt das Tierheim die Fundanzeige.
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Die Tierschutzvereine und Tierheime übernehmen in diesem Bereich eine wichtige Aufgabe für die Gesellschaft. Diese sind jederzeit für Spenden dankbar, die den Tieren zugute kommen. Wenn Sie sich für ein Haustier interessieren, können Sie sich an ein Tierheim wenden. Dort erhalten Sie auch sachkundige Beratung.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 11.11.2013
Stichwörter
Herrenlose, Fundtier, Fundtiere, Ausgesetzte, Zugelaufen, ausgesetzte Katze, ausgesetzter Hund, herrenloses Tier, Tier gefunden, freilaufender Hund