Verkehrszeichen EntfernungOnline erledigen

    Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

    Beschreibung

    Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie werden behördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten.

    Zu den Verkehrszeichen zählen:

    • Verkehrsschilder,
    • Straßenmarkierungen, lichttechnische Anzeigen sowie
    • Zeichen von Verkehrsposten.

    Verkehrseinrichtungen sind:

    • Schranken,
    • Sperrpfosten,
    • Parkuhren und Parkscheinautomaten,
    • Geländer, Absperrgeräte und Leiteinrichtungen sowie
    • Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen ("Ampeln").

    Sämtliche Verkehrszeichen sind im Verkehrszeichenkatalog vermerkt.

    Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen lassen sich nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in folgende Gruppen von Verkehrszeichen unterteilen:

    • § 36 Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten
    • § 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
    • § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
    • § 39 Verkehrszeichen
    • § 40 Gefahrzeichen
    • § 41 Vorschriftzeichen
    • § 42 Richtzeichen
    • § 43 Verkehrseinrichtungen

    Hinweise für Marburg-Biedenkopf: Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (IES:Marburg-Biedenkopf)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind die Straßenverkehrsbehörden. Wann und wo Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen angeordnet werden können, ist in § 45 StVO umfassend geregelt. Welche Straßenverkehrsbehörden für welche Straßen zuständig sind, ist für Hessen in der Verordnung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher Zuständigkeiten festgelegt.

    Angebracht, unterhalten und entfernt werden Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen von den zuständigen Straßenbaubehörden. Zuständige Straßenbaubehörde ist

    • für die Autobahnen, die Bundesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 80.000 Einwohnern) und die Landesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern):
      Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement;
    • für die Kreisstraßen in der Regel:
      in Landkreisen der Kreisausschuss, in Kreisfreien Städten der Magistrat;
    • für die Gemeindestraßen sowie die Landes- und Kreisstraßen in Gemeinden mit mehr als 30 000 Einwohnern:
      der Gemeindevorstand (in Städten: der Magistrat).

    Ansprechpartner

    Informationen zu den regionalen Standorten von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement - finden Sie im Internetauftritt von Hessen Mobil

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 10

    65185 Wiesbaden

    Kontakt

    Telefon: +49 611 366-0

    Telefax: +49 611 366-3435

    E-Mail: info@mobil.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2016

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Organisationen Marburg-Biedenkopf - Fachdienst Straßenverkehrswesen

    Aktuelles

    Beschreibung

    Adresse

    Postanschrift

    Im Lichtenholz 60

    35043 Marburg

    Öffnungszeiten

    Wichtiger Hinweis:

    Der Zugang in die Verwaltungsliegenschaften des Landkreises ist zurzeit nur mit Terminvereinbarung möglich. Bis auf Weiteres wird empfohlen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen, insbesondere sobald der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.

    Für Leistungen der Kfz-Zulassungs- und der Fahrerlaubnisbehörde steht eine Online-Terminvereinbarung zur Verfügung. Alle Dienstleistungen und Zuständigkeiten der Kreisverwaltung inkl. Kontaktdaten finden Sie unter Verwaltung online.
    Aktuelle Informationen finden Sie auf

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Buslinien: Linie 2, 3 und 13 (H Schubertstraße) Linie 6 und Bus MR-81 (H Kreishaus A1) Linie 6 (H Kreishaus B2) Linie MR-80 (H Kreishaus B4)

    Version

    Technisch geändert am 16.11.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Biedenkopf, FB III - Ordnungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Hainstraße 63

    35216 Biedenkopf

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr 

    Di. 08:30 - 12:30 Uhr

    Mi. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr 

    Do. 08:30 - 12:30 Uhr

    Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06461 704-309

    Telefon: 06461 704-307

    Telefax: 06461 704-105

    E-Mail: info@biedenkopf.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2019

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Störungen oder Beschädigungen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen siehe:  "Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen: Beschädigungen und Störungen melden"

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 04.12.2012

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Geländer, Straßenmarkierung, Verkehrseinrichtung, Straßenschilder, Schilder, Bodenmarkierung, Verkehrssymbole, Verkehrszeichen, Ampeln, Parkuhren, Zebrastreifen, Verkehrsschilder, Schranken, Kfz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de