Leichenpass Ausstellung

    Leichenpass

    Beschreibung

    Für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt.

    Auch für die Überführung einer Leiche von Hessen in andere Bundesländer ist ein Leichenpass erforderlich, wenn deren Rechtsvorschriften für die Beförderung oder Bestattung der Leiche einen Leichenpass benötigen.

    Hinweise für Biedenkopf: Leichenpass

    Zuständigkeit

    An die Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Sterbeortes.

    Ansprechpartner

    Organisationen Marburg-Biedenkopf - Fachbereich Gesundheitsamt

    Aktuelles

    Der Fachbereich Gesundheitsamt ist für die Erhaltung und Verbesserung der gesundheitlichen Lage der Bevölkerung zuständig. Hierzu werden unterschiedlichste Maßnahmen zur Prävention, Gesundheitsförderung, Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten ergriffen und die Versorgungsstrukturen koordiniert.

    Beschreibung

    Der Fachbereich Gesundheitsamt ist für die Erhaltung und Verbesserung der gesundheitlichen Lage der Bevölkerung zuständig. Hierzu werden unterschiedlichste Maßnahmen zur Prävention, Gesundheitsförderung, Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten ergriffen und die Versorgungsstrukturen koordiniert. Zu den klassischen Aufgaben gehören beispielsweise der Schutz und die Bekämpfung der Übertragung von Infektionen beim Menschen. Dazu gehört unter anderem die hygienische Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten, sowie Trinkwasser oder auch Badegewässer.

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwanallee 23

    35037 Marburg

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung.
    Bitte beachten Sie etwaige Ausnahmen innerhalb einzelner Bereiche bzw. bei bestimmten Leistungen der Kreisverwaltung.
    Für Leistungen der Kfz-Zulassungs- und der Fahrerlaubnisbehörde steht eine Online-Terminvereinbarung zur Verfügung. 

    Kontakt

    Telefon: 06421 40540

    Telefax: 06421 4054165

    E-Mail: gesundheitsamt@marburg-biedenkopf.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Buslinien: Linie 1, 2, 4, 7, 17 und 383 (H Radestraße) MR-75, MR-80, MR-86

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Biedenkopf, FB III - Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hainstraße 63

    35216 Biedenkopf

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 und 14:00 - 15:30 Dienstag 08:30 - 12:30 Mittwoch 08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Donnerstag 08:30 - 12:30 Freitag 08:30 - 12:30

    Kontakt

    Telefon: 06461 704-0

    Telefax: 06461 704-105

    E-Mail: info@biedenkopf.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.11.2020

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Sterbeurkunde oder Bescheinigung über die Rückstellung der Beurkundung
    • Leichenschauschein
    • Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung durch das Bestattungsunternehmen
    • Bescheinigung des Bestattungsunternehmens, dass die Beförderung mit einem zur Leichenbeförderung bestimmtes Fahrzeug durchgeführt wird.
    • gegebenenfalls schriftliche Vollmacht für das beauftragte Bestattungsunternehmen
    • bei Anhaltspunkten für einen nichtnatürlichen Tod oder bei der Leiche einer unbekannten Person:
      Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsgerichts
    • ärztliche Bescheinigung des Gesundheitsamtes, wonach gegen die Beförderung der Leiche keine Bedenken bestehen, sofern der Verstorbene an einer meldepflichtigen Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz gelitten hat

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Leichenpass muss von dem für die Bestattung verantwortlichen Angehörigen beziehungsweise von dem mit dem Transport beauftragten Bestattungsunternehmen beantragt werden.
     

    Kosten

    Für die Ausstellung eines Leichenpasses fällt eine Gebühr von 28,00 Euro an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.01.2017

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Feuerbestattungsgesetz, Leichenaufbewahrung, Beerdigung, Leiche, Beerdigungsinstitut, Bestattungsinstitut, Leichenüberführung, Seebestattung, tot, Leichenausgrabung, Leichenwagen, Leichenhalle, Totenschein, Überführung, Bestatter, Leichnam, Leichenverordnung, Feuerbestattung, Tod, Sterbefall, Leichenpass, Leichenwesen, Bestattung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Metainformation