Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Bad Endbach - Fachbereich Ordnungswesen und Bürgerservice

    Adresse

    Postanschrift

    Herborner Straße 1

    35080 Bad Endbach

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit:

    Montag -Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
    donnerstags 13.30 - 17.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 02776 801-0

    Telefax: 02776 801-40

    E-Mail: ordnungswesen@bad-endbach.info

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für weitere Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Wahl, Bewerber, Wahlen, Abstimmen, Voten, Wählen, Wahlvorschlag, Bewerberinnen, Wählbarkeitsbescheinigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de