Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Bad Endbach - Fachbereich Ordnungswesen und Bürgerservice
Adresse
Postanschrift
Herborner Straße 1
35080 Bad Endbach
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag -Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
donnerstags 13.30 - 17.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 02776 801-0
Telefax: 02776 801-40
E-Mail: ordnungswesen@bad-endbach.info
Kontaktperson
Frau Catharina Kaiser
Postanschrift
Herborner Str. 1
35080 Bad Endbach
Fax: 02776 801-40
Telefon Festnetz: 02776 801-46
E-Mail: buergerbuero@bad-endbach.info
Frau Annette Studer
Postanschrift
Herborner Str. 1
35080 Bad Endbach
Fax: 02776 801-40
Telefon Festnetz: 02776 801-45
E-Mail: buergerbuero@bad-endbach.info
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
- Expresspass(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- Vorläufiger Reisepass(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Reisepass Verlust, Reisepass, Ausweis, Pass