Hausmüll Entsorgung

    Abfall: Hausmüll entsorgen

    Die Sammlung und Entsorgung von Abfällen und somit auch von Hausmüll/ Restabfall aus privaten Haushalten sowie von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der kreisangehörigen Gemeinden, der kreisfreien Städte und der Landkreise.

    Beschreibung

    Die Sammlung und Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (die kreisangehörige Gemeinden, die kreisfreien Städte und die Landkreise ). Regelungen zum jeweils geltenden Abfallentsorgungssystem und einzelnen Bestimmungen sind in den Satzungen festgeschrieben. Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größe der Mülltonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle, Tourenpläne der Schadstoffmobile), Hol- und Bringsysteme für verschiedene Abfälle (z. B. Grünschnitt, E-Schrott, Papier), Entsorgung von Bioabfällen, Sperrmüllentsorgung und die für die Entsorgung in der grauen Tonne zugelassenen Abfallarten.

    Hinweise für Marburg-Biedenkopf: Abfall: Hausmüll entsorgen (IES:Marburg-Biedenkopf)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist die kreisangehörige Gemeinde, die kreisfreie Stadt beziehungsweise der Landkreis Ihres Wohnsitzes.

    Zuständigkeit

    Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist die kreisangehörige Gemeinde, die kreisfreie Stadt beziehungsweise der Landkreis Ihres Wohnsitzes.

    Hinweise für Bad Endbach: Abfall: Hausmüll entsorgen

    Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf
    Hausbergweg 1
    35236 Breidenbach
    Telefon: 06465 9269-0
    Fax: 06465 9269-26
    E-Mail: info@mzv-biedenkopf.de
    Website: www.mzv-biedenkopf.de 

    Ansprechpartner

    Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf

    Aktuelles

    Die Entsorgung von Abfällen aus Privathaushalten ist eine öffentliche Aufgabe. Der Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf (MZV) hat diese von 15 Mitgliedskommunen verantwortlich übertragen bekommen. Dabei helfen die vom MZV beauftragten privaten Entsorgungsunternehmen mit ihren engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Somit kann eine verlässliche und vor allem umweltgerechte Abfallentsorgung durchgeführt werden.

    Wir organisieren die Abfuhr von Restmüll, Bioabfall, Altpapier und Sperrmüll.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hausbergweg 1

    35236 Breidenbach

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Parkplatz für köperlich beeinträchtigte Bürgerinnen und Bürger vor dem Gebäude
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Parkplätze jeweils vor und hinter dem Gebäude
    Anzahl der Stellplätze: 7
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr

    Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr

    Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr

    Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr

    Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06465 92690

    Telefax: 06465 926926

    E-Mail: info@mzv-biedenkopf.de

    Internet

    Stichwörter

    MZV, MZV Biedenkopf

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Örtliche Satzungen der kreisangehörigen Gemeinden, der kreisfreien Städte und der Landkreise (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Sammlung und Entsorgung von Hausmüll/ Restabfall durch die kreisangehörigen Gemeinden, kreisfreien Städte und Landkreise keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 14.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    schwarze Tonne, Restmüll, Restmülltonne, Müllabfuhr, Restabfall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English