Befreiung von der Ausweispflicht
Beschreibung
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Bad Endbach - Fachbereich Ordnungswesen und Bürgerservice
Adresse
Postanschrift
Herborner Straße 1
35080 Bad Endbach
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag -Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
donnerstags 13.30 - 17.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 02776 801-0
Telefax: 02776 801-40
E-Mail: ordnungswesen@bad-endbach.info
Kontaktperson
Frau Catharina Kaiser
Postanschrift
Herborner Str. 1
35080 Bad Endbach
Fax: 02776 801-40
Telefon Festnetz: 02776 801-46
E-Mail: buergerbuero@bad-endbach.info
Frau Annette Studer
Postanschrift
Herborner Str. 1
35080 Bad Endbach
Fax: 02776 801-40
Telefon Festnetz: 02776 801-45
E-Mail: buergerbuero@bad-endbach.info
Internet
erforderliche Unterlagen
Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde zu erfragen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
neuer Personalausweis, nPA, PA, Perso, Perser, Befreiung, ePA, neu, Ausweis, elektronischer Personalausweis