Bildungspaket für bedürftige Kinder (Bildungs- und Teilhabepaket)
Wenn Sie arbeitslos sind und sich weiterbilden möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bildungsgutschein bekommen.
Beschreibung
Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Teilhabeangebote nicht vorzuenthalten. Als Berechtigte Person bzw. als Eltern haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Förderung in Anspruch zu nehmen Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
Bis maximal zum 18. Lebensjahr:
- Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z. B. im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich bis zu EUR 15,00 gefördert.
Bis max. zum 25. Lebensjahr:
- Damit Schülerinnen und Schüler mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, erhalten sie einen Zuschuss für Schulbedarfe in zwei Teilbeträgen zum 1. August/Beginn erstes Schulhalbjahr und zum 1. Februar/Beginn zweites Schulhalbjahr. Die Beträge werden jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf erhöht..
- Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, wenn sie neben schulischen Angeboten zusätzlich erforderlich ist. Besondere Voraussetzungen sind zu beachten, den Bedarf muss die Schule bestätigen.
- Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
- Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
- Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt.
- Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen
Hinweise für Marburg-Biedenkopf: Bildungspaket für bedürftige Kinder (Bildungs- und Teilhabepaket) (IES:Marburg-Biedenkopf)
- Bildungspaket für bedürftige Kinder (Bildungs- und Teilhabepaket)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Bildungspaket für bedürftige Kinder (Bildungs- und Teilhabepaket)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig sind nach Wohnort bei Berechtigung aufgrund
- Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach SGB II in der Regel das örtliche Jobcenter;
- Kinderzuschlag oder Wohngeld die Kreisfreie Stadt bzw. der Landkreis;
- Sozialhilfe nach SGB XII die Kreisfreie Stadt bzw. der Landkreis als Sozialhilfeträger;
- Asylbewerberleistungen nach AsylbLG die Kreisfreie Stadt bzw. der Landkreis.
Eine Liste der örtlich zuständigen Stellen erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration.
- Hessisches Ministerium für Soziales und IntegrationKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Anlaufstellen in Hessen(Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Ansprechpartner
Organisationen Marburg-Biedenkopf - Fachbereich Integration und Arbeit
Aktuelles
„Der Fachbereich „Integration und Arbeit" wurde zum 1. März 2018 gebildet. Er umfasst die bisherigen Organisationseinheiten KreisJobCenter, das Büro für Integration und die Stabsstelle „Ausländer, Migration und Flüchtlinge".
Beschreibung
Seit der Zusammenlegung arbeiten die vorgenannten Bereiche noch enger und effizienter zusammen, was sich positiv auf die soziale und berufliche Integration der Menschen sowie die Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit auswirkt. Der Aufbau des Fachbereiches „Integration und Arbeit" wird im Abschnitt "Gliederung" ersichtlich.
Das KreisJobCenter Marburg-Biedenkopf – nun als Teil des neuen Fachbereiches – ist ein zugelassener kommunaler Träger, der die Grundsicherung für Arbeitssuchende in alleiniger Verantwortung durchführt. Langzeitarbeitslose Personen erhalten Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), Unterstützung, Betreuung und Vermittlung aus einer Hand. Darüber hinaus werden in dem Fachbereich die Integration von Zuwanderern und das Zusammenleben von Zuwanderern und Einheimischen im Landkreis Marburg-Biedenkopf gefördert.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung.
Bitte beachten Sie etwaige Ausnahmen innerhalb einzelner Bereiche bzw. bei bestimmten Leistungen der Kreisverwaltung.
Für Leistungen der Kfz-Zulassungs- und der Fahrerlaubnisbehörde steht eine Online-Terminvereinbarung zur Verfügung.
Kontakt
Telefon: 06421 40570
Telefax: 06421 4057200
E-Mail: kreisjobcenter@marburg-biedenkopf.de
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
-
gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer
- Nachweis der Bedürftigkeitdurch Bescheid über Kinderzuschlag
- Wohngeld
- gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
- soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule
Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.
Voraussetzungen
Anspruchberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder
- Sozialhilfe
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
haben oder deren Familien
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld
beziehen.
Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.
Rechtsgrundlage(n)
- § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- §§ 34 f. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- §§ 28 f. Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Wenn Sie Leistungen nach dem SGB II, SGX II oder AsylbLG beziehen, sind die Leistungen für Bildung und Teilhabe bereits vom Antrag für die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst. Sofern Sie Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, müssen Sie einen gesonderten Antrag stellen.
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) am 26.01.2022
Stichwörter
Sozialgeld, Schulbedarf, arbeitslos, Wohngeld, hartz 4, Arbeitslosengeld II, Mittagsverpflegung, Schulausstattung, Vereinsbeitrag, Bildung, Mittagessen, Lernförderung, Schulausflug, Fahrtkosten, Wohngeldempfänger, Jobcenter, ALG II, Schülermonatskarte, Musikschule, Bildungsleistung, Kindergeld, Sportverein, Musikunterricht, Hort, Klassenfahrt, Bildungspaket, Sozialhilfe, Fahrkosten, Familienkasse, ALG 2, Hartz IV, Arbeitslosengeld, Mahlzeit, Nachhilfe, Bildungsförderung, Ausflüge, Kinderzuschlag, Teilhabepaket, Teilhabe
Metainformation
- Lesezeichen: Bildungspaket für bedürftige Kinder (Bildungs- und Teilhabepaket)
- Lesezeichen: Bildungspaket für bedürftige Kinder (Bildungs- und Teilhabepaket) (IES:Marburg-Biedenkopf) in Marburg-Biedenkopf
- Lesezeichen: Bildungspaket für bedürftige Kinder (Bildungs- und Teilhabepaket) (IES:Marburg-Biedenkopf) in Marburg-Biedenkopf