Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ersetzen - Auskunft zur Abholbereitschaft
Beschreibung
Sie müssen nach Diebstahl, Verlust oder Unbrauchbarkeit der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ersatz beantragen. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (Dauer: 14 - 18 Tage) an den Halter, Erwerber oder die Bank ausgehändigt werden. Sie haben die Möglichkeit telefonisch anzufragen, ob die Freigabe erteilt wurde und der Fahrzeugbrief abholbereit ist.
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die zuständige Zulassungsbehörde.
Ansprechpartner
Organisationen Marburg-Biedenkopf - KFZ-Zulassungsstelle Biedenkopf
Aktuelles
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Hauptstelle Marburg:
Montag-Freitag 08:00–14:00 Uhr
Jeden ersten und dritten Samstag im Monat 08:00-12.00 Uhr
Dienst ausschließlich in Marburg
Samstags werden nicht alle Dienstleistungen angeboten.
Öffnungszeiten der Außenstelle Biedenkopf
Montag-Freitag 08:00–14:00 Uhr
____________________________________________________
WICHTIGE HINWEISE:
Kontakt
Telefon: 06461 793244
Telefon: 06461 793223
Telefax: 06461 793251
E-Mail: kfz-zulassung@marburg-biedenkopf.de
Internet
Weitere Informationen
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Jeden ersten und dritten Samstag im Monat 08:00-12.00 Uhr
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Samstags werden nicht alle Dienstleistungen angeboten.
Öffnungszeiten der Außenstelle Biedenkopf
Montag-Freitag 08:00–14:00 Uhr
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WICHTIGE HINWEISE:
Kontakt
Telefon: 06421 4051610
Telefax: 06421 4051579
E-Mail: kfz-zulassung@marburg-biedenkopf.de
Internet
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 11.12.2012
Stichwörter
ZB II, ZB, Zulassungsbescheinigung Teil II, Kfz, Auto, Auskunft zur Abholbereitschaft, Fahrzeugbrief Teil II