Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)
Ihr Führerschein muss in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden? Hier erhalten Sie Informationen dazu.
Beschreibung
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Ist die Gültigkeit des Führerscheins abgelaufen, ist ein neuer Führerschein zu beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.
Ein Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden ist, ist bis zu dem Zeitpunkt in einen EU-Kartenführerschein umzutauschen, der sich aus der Anlage 8e der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ergibt. Nach Ablauf dieser Frist verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit.
Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument .
Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments bestehen. Welche Fahrerlaubnisklassen beim Führerscheinumtausch im Einzelnen zugeteilt werden, richtet sich nach Anlage 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Achtung:
Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
- Anlage 3 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Anlage 8e der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Hinweise für Marburg-Biedenkopf: Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein) (IES:Marburg-Biedenkopf)
- Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Organisationen Marburg-Biedenkopf - Fachteam Fahrerlaubnisse
Aktuelles
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Fahrerlaubnisbehörde Hauptstelle Marburg:
Montag bis Freitag: 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Jeden ersten und dritten Samstag im Monat: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ausgenommen an Feiertagen)
Folgende Dienstleistungen der Fahrerlaubnisbehörde werden an den Samstagen nicht angeboten:
- Verlängerung von Fahrerlaubnissen
- Verlängerung und Eintragung der Berufskraftfahrerqualifikation
- Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse
- Neuerteilung von Fahrerlaubnissen nach Entzug oder Verzicht
- Wiederzuerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse nach Entzug oder Verzicht
Diese Dienstleistungen können nur während der Öffnungszeiten Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 14:00 Uhr erfolgen.
Öffnungszeiten Fahrerlaubnisbehörde der Außenstelle Biedenkopf:
Montag bis Freitag: 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr
___________________________________________________
WICHTIGER HINWEIS:
- Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisangelegenheiten werden ausschließlich nach vorhergehender Terminvereinbarung und nur für Bürgerinnen/Bürger des Landkreises Marburg-Biedenkopf erteilt.
- Bitte nutzen Sie für Ihre Terminanfrage unsere Online-Terminverwaltung: Mit der digitalen Terminvergabe für Leistungen der Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde können Sie in Marburg und Biedenkopf Termine bis zu acht Wochen im Voraus vereinbaren. Es werden zudem täglich neue Termine freigeschaltet.
Kontakt
E-Mail: fuehrerschein@marburg-biedenkopf.de
Kontaktperson
Frau Silke Ax-Feller
Frau Regina Bitter
Frau Denise Krause
Herr Harald Rauch
Frau Linda Schurat
Herr Daniel Weyandt
Frau Saskia Grebe
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- gültiger Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- ggf. aktuelle Meldebescheinigung
- aktuelles Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme) Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
- Führerschein
- Foto-Mustertafel(Bundesdruckerei)
Hinweise für Marburg-Biedenkopf: Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein) (IES:Marburg-Biedenkopf)
_________________________________________________
ERGÄNZUNG:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme) gemäß den Bestimmungen der Passverordnung. Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel.
- Der aktuelle (nationale) Führerschein
Rechtsgrundlage(n)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- §§ 24a, 25 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Hinweise für Marburg-Biedenkopf: Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein) (IES:Marburg-Biedenkopf)
_________________________________________________
ERGÄNZUNG:
Fristen
Hinweise für Marburg-Biedenkopf: Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein) (IES:Marburg-Biedenkopf)
_________________________________________________
ERGÄNZUNG:
Im ersten Schritt, werden die Führerscheine umgetauscht, die vor dem 31.12.1998 in Papierform ausgestellt wurden. Hierbei ist das Geburtsjahr der Inhaber*innen für den Umtausch von Bedeutung und wird nach diesem wie folgt gestaffelt:
Geburtsjahr der Fahrerlaubnisinhaber*innen
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 1953
19.01.2033
1953-1958
19.01.2022
1959-1964
19.01.2023
1965-1970
19.01.2024
1971 oder später
19.01.2025
Im zweiten Schritt werden die Führerscheine im Scheckkartenformat getauscht, welche ab 01.01.1999 ausgestellt wurden. Anders als bei den Papierführerscheinen ist hier das Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins für das Umtauschdatum relevant. Folgende Staffelung ist hier zu beachten:
Ausstellungsjahr
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999-2001
19.01.2026
2002-2004
19.01.2027
2005-2007
19.01.2028
2008
19.01.2029
2009
19.01.2030
2010
19.01.2031
2011
19.01.2032
2012-18.01.2013
19.01.2033
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Hinweise für Marburg-Biedenkopf: Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein) (IES:Marburg-Biedenkopf)
_________________________________________________
ERGÄNZUNG:
Die Gebühren für den Umtausch betragen 30,40 € inklusive Direktversand an die Wohnanschrift.
Bemerkungen
Hinweise für Marburg-Biedenkopf: Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein) (IES:Marburg-Biedenkopf)
_________________________________________________
ERGÄNZUNG:
Sie können natürlich auch bereits vor dem o.g. Datum Ihren alten Führerschein gegen den neuen EU Führerschein eintauschen. Um größere Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir jedoch den Umtausch erst zu dem o.g. Datum vorzunehmen. Ihre Fahrerlaubnis behält weiterhin ihre Gültigkeit. Lediglich im EU Ausland kann es bei der Anerkennung alter Führerscheinmodelle zu Schwierigkeiten kommen. Sollten Sie also eine Reise in das EU-Ausland planen empfiehlt es sich, den Führerschein bereits vorab umzutauschen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 27.07.2021
Stichwörter
Führerschein, Kartenführerschein, alter Führerschein, Führerscheinumstellung, Umtausch, Fahrerlaubnis, EU-Führerschein, alte Fahrerlaubnis