Lebensmittelqualität Prüfung

    Lebensmittelüberwachung - Verbraucherbeschwerde

    Beschreibung

    In Zeiten globalisierter Märkte und transkontinentaler Handelswege stellt die Wahrung der Lebensmittelsicherheit einen essentiellen Bestandteil des Hessischen Verbraucherschutzkonzepts dar. Durch die Überwachung lokal produzierter und gehandelter sowie aus dem Ausland eingeführter Waren können wir die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gefahrenquellen schützen und gleichzeitig einen bestmöglichen Sicherheitsstandard gewährleisten.

    Das umfassende Überwachungsprinzip from farm to fork- oder vom Feld bis auf den Teller ist ein ganzheitlicher Ansatz zu mehr Lebensmittelsicherheit, der sämtliche Elemente einbezieht , die sich auf die Unbedenklichkeit von Lebensmitteln auswirken können und zwar an jedem Punkt der Nahrungskette.

    Eine der Hauptaufgaben der Hessischen Lebensmittelüberwachung ist es, den Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren ausgehend von Lebens- und Futtermitteln, aber auch Bedarfsgegenständen und Kosmetika zu schützen und einer Irreführung und Täuschung der Konsumenten entgegenzuwirken.

    Ist Ihnen ein Verstoß gegen das Lebensmittelrecht aufgefallen oder sind Sie mit einem bedenklichen Bedarfsgegenstand oder Kosmetischen Mittel in Berührung gekommen, sollten Sie immer zuerst dem Verkäufer oder Gastwirt Ihre Beschwerde vortragen. In aller Regel wird bei berechtigten Klagen der Betrieb selbst Ersatz leisten oder Missstände abstellen.

    Die Lebensmittelüberwachungsbehörden sollten Sie jedoch insbesondere dann einschalten, wenn Ihre Reklamation nicht beachtet wird, sich die Vorkommnisse häufen oder gesundheitliche Störungen auftreten.
    Für diese Fälle steht Ihnen das Beschwerdeformular unter Verbraucherfenster Hessen zur Verfügung, mit welchem Sie Ihre Feststellungen melden können.

    Ihre Hinweise werden unmittelbar bearbeitet und - sofern erforderlich - an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde zur Einleitung weiterer Maßnahmen übermittelt.

    Wenn Sie gesundheitliche Beschwerden nach dem Verzehr eines Lebensmittels, der Anwendung eines Kosmetikproduktes oder nach dem Umgang mit Bedarfsgegenständen haben oder Sie sich durch seine Zusammensetzung, Aufmachung oder Werbeaussage getäuscht fühlen, können Sie eine Beschwerdeprobe bei der für ihren Wohnort zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde abgeben.

    Hinweis: Die Verbraucherbeschwerde sollte zeitnah erfolgen, damit nachteilige Veränderungen der Probe möglichst weitgehend ausgeschlossen werden können.

    Bei kühlpflichtigen Lebensmitteln sollte auf einen gekühlten Transport geachtet werden.
     

    Hinweise für Marburg-Biedenkopf: Lebensmittelüberwachung - Verbraucherbeschwerde

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die zuständige Behörde der Lebensmittelüberwachung

    Ansprechpartner

    Organisationen Marburg-Biedenkopf - Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz

    Aktuelles

    Zu den Aufgaben des Fachdienstes gehören u.a. die tierschutzrechtliche Überwachung von Tierhaltungen, Bekämpfung von anzeigepflichtigen Tierseuchen sowie die Fleischhygiene- und Lebensmittelüberwachung.

    Beschreibung

    Die Aufgaben des Fachdienstes Veterinärwesen und Verbraucherschutz sind in drei Fachteams gegliedert. Dem Fachdienst Tierschutz obliegt die tierschutzrechtliche Überwachung von Tierhaltungen im landwirtschaftlichen Nutztierbereich, in Versuchstierhaltungen und im Hobby-Bereich. Der Fachdienst Tierseuchenbekämpfung organisiert die Bekämpfung von anzeigepflichtigen Tierseuchen. Dabei handelt es sich um Erkrankungen, die von hoher wirtschaftlicher Bedeutung und/oder auf Menschen übertragbar sind (sog. Zoonosen). Eng damit verbunden ist die Überwachung der ordnungsgemäßen Beseitigung von Tierkörpern oder Tierkörperteilen, die verendet sind oder bei der Schlachtung und weiteren Verarbeitung anfallen. Ein weiterer Schwerpunkt des Fachdienstes umfasst den gesamten Bereich der Fleischhygiene- und Lebensmittelüberwachung; so ist zum einen die Untersuchung der Tiere im Rahmen der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung zu organisieren; zum anderen werden alle Betriebe, die Lebensmittel herstellen, lagern oder in den Verkehr bringen, hinsichtlich der Einhaltung von lebensmittelrechtlichen Vorschriften überwacht. Ebenfalls gehört zu den Aufgaben des Fachdienstes die Überwachung des Einsatzes von Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Jacobsohn-Weg 1

    35039 Marburg

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung.
    Bitte beachten Sie etwaige Ausnahmen innerhalb einzelner Bereiche bzw. bei bestimmten Leistungen der Kreisverwaltung.
    Für Leistungen der Kfz-Zulassungs- und der Fahrerlaubnisbehörde steht eine Online-Terminvereinbarung zur Verfügung. 

    Kontakt

    Telefon: 06421 4056601

    E-Mail: FDVUV@marburg-biedenkopf.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Buslinien: Linie 6 (H Weintrautstraße) Linie 8 (Alter Kirchhainer Weg)

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Regierungspräsidium Gießen - Dezernat V 54 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Schanzenfeldstraße 8

    35578 Wetzlar

    (Gebäude B)

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: nach Verfügbarkeit
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
    Di. 08:00 - 16:30 Uhr
    Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
    Do. 08:00 - 16:30 Uhr
    Fr. 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 0641 303-0

    Telefax: 0641 303-5430

    E-Mail: veterinaer@rpgi.hessen.de

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Zur Sicherung der Beweiskette ist es immer hilfreich, wenn möglichst viele Unterlagen zur Identität der Probe vorgelegt werden (z.B. Kaufbelege, Werbeanzeigen, Originalpackung).

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Ihnen entstehen keine Kosten oder Gebühren für die Untersuchung der Beschwerdeprobe.

    Hinweis: Jedoch ist auch keine Kostenerstattung für die Beschwerdeprobe (z.B. für den Kaufpreis) möglich.
     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Aktuelle Warnungen und Informationen erhalten Sie auf dem Portal der Bundesländer und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) unter "Lebensmittelwarnung.de".

    Bemerkungen

    Weitere Informationen über die amtliche Lebensmittelüberwachung in Hessen erhalten Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 10.05.2012

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Stichwörter

    Verbraucherbeschwerde, Lebensmittelsicherheit, Lebensmittelüberwachung, Essen, Hygiene, Lebensmittel, Verbraucher, Gesundheitsschutz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de