Gesundheitszeugnis Ausstellung für Tiere

    Amtstierärztliche Kontrolle (Tiereinfuhr/-ausfuhr)

    Beschreibung

    Bei der Einfuhr von Heimtieren (Hunde, Katzen und Frettchen) aus Nicht-EU-Ländern und zwar aus den sogenannten gelisteten Drittländern in die Europäische Union müssen die Tiere entsprechend gekennzeichnet sein (Micro-Chip) und von einer Gesundheitsbescheinigung begleitet sein, in der die Einhaltung der gesundheitlichen Anforderungen für die Einfuhr von einem Amtstierarzt bestätigt wird. Für nicht gegen Tollwut geimpfte Hunde- und Katzenwelpen unter 3 Monaten ist zusätzlich eine Einfuhrgenehmigung erforderlich, die beim Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu beantragen ist.

    Ist das Herkunftsland nicht gelistet, müssen die Tiere vor der Einreise zusätzlich einer Blutuntersuchung auf Antikörper gegen Tollwut unterzogen worden sein.
    Diese Untersuchung muss mindestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens 3 Monate vor der Einreise erfolgen und in einem von der EU zugelassenen Labor durchgeführt werden.

    Heimtiere, die die gesundheitlichen Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht eingeführt werden.

    Für das Reisen mit Heimtieren innerhalb der EU gelten besondere Bestimmungen. Hunde, Katzen und Frettchen müssen gekennzeichnet sein und einen vom Haustierarzt ausgestellten Heimtierausweis besitzen, in dem insbesondere die Tollwutimpfung vom Tierarzt bestätigt wird.

    Für bestimmte Mitgliedstaaten wie Großbritannien, Irland, Schweden und Malta sind zusätzliche Anforderungen vorgesehen. Auch das Mitbringen von Hunden und Katzen aus Nicht-EU-Ländern ist nicht ohne Weiteres möglich. Setzen Sie sich in diesen Fällen rechtzeitig mit Ihrem Tierarzt oder dem zuständigen Veterinäramt in Verbindung.
    Wer Hunde oder Katzen einführt, um sie in der Europäischen Union zu verkaufen, hat weiter reichende Vorschriften einzuhalten, die er bei der zuständigen Veterinärbehörde erfragen kann.

    Bei Reisen in Nicht-EU-Länder gelten die Bestimmungen dieser Länder.

    Hinweise für Marburg-Biedenkopf: Amtstierärztliche Kontrolle (Tiereinfuhr/-ausfuhr) (IES:Marburg-Biedenkopf)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bei Einfuhren:
    Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

    Bei Innergemeinschaftlichem Verbringen:
    Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Organisationen Marburg-Biedenkopf - Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz

    Aktuelles

    Zu den Aufgaben des Fachdienstes gehören u.a. die tierschutzrechtliche Überwachung von Tierhaltungen, Bekämpfung von anzeigepflichtigen Tierseuchen sowie die Fleischhygiene- und Lebensmittelüberwachung.

    Beschreibung

    Die Aufgaben des Fachdienstes Veterinärwesen und Verbraucherschutz sind in drei Fachteams gegliedert. Dem Fachdienst Tierschutz obliegt die tierschutzrechtliche Überwachung von Tierhaltungen im landwirtschaftlichen Nutztierbereich, in Versuchstierhaltungen und im Hobby-Bereich. Der Fachdienst Tierseuchenbekämpfung organisiert die Bekämpfung von anzeigepflichtigen Tierseuchen. Dabei handelt es sich um Erkrankungen, die von hoher wirtschaftlicher Bedeutung und/oder auf Menschen übertragbar sind (sog. Zoonosen). Eng damit verbunden ist die Überwachung der ordnungsgemäßen Beseitigung von Tierkörpern oder Tierkörperteilen, die verendet sind oder bei der Schlachtung und weiteren Verarbeitung anfallen. Ein weiterer Schwerpunkt des Fachdienstes umfasst den gesamten Bereich der Fleischhygiene- und Lebensmittelüberwachung; so ist zum einen die Untersuchung der Tiere im Rahmen der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung zu organisieren; zum anderen werden alle Betriebe, die Lebensmittel herstellen, lagern oder in den Verkehr bringen, hinsichtlich der Einhaltung von lebensmittelrechtlichen Vorschriften überwacht. Ebenfalls gehört zu den Aufgaben des Fachdienstes die Überwachung des Einsatzes von Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Jacobsohn-Weg 1

    35039 Marburg

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung.
    Bitte beachten Sie etwaige Ausnahmen innerhalb einzelner Bereiche bzw. bei bestimmten Leistungen der Kreisverwaltung.
    Für Leistungen der Kfz-Zulassungs- und der Fahrerlaubnisbehörde steht eine Online-Terminvereinbarung zur Verfügung. 

    Kontakt

    Telefon: 06421 4056601

    E-Mail: FDVUV@marburg-biedenkopf.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Buslinien: Linie 6 (H Weintrautstraße) Linie 8 (Alter Kirchhainer Weg)

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen finden  Sie im Internetauftritt des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft unter "Regelungen zur Einreise mit Heimtieren in die Europäische Union".

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Kontrolle, Veterinär, Tierausfuhr, Tiereinfuhr, Veterinärmediziner, Tiere, Vieharzt, Amtstierarzt, Fachtierarzt, Tierarzt, Tiermediziner, Viehdoktor, HMUKLV

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English