Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für Menschen mit Behinderung Kostenübernahme

    Heimbetreuung (vollstationäre Pflege) für Menschen mit Behinderungen Kostenübernahme

    Leistungen der Pflegekasse für Menschen mit Behinderungen in stationären Einrichtungen oder besonderen Wohnformen.

    Beschreibung

    Leben Sie als Mensch mit Behinderung (Pflegegrad 2 bis 5) in einer vollstationären Einrichtung, z.B. in einer Einrichtung über Tag und Nacht, in der 

        die Teilhabe am Arbeitsleben, 
        an Bildung 
        die soziale Teilhabe, 
        die schulische Ausbildung oder 
        die Erziehung von Menschen mit Behinderungen 

    im Vordergrund stehen? 

    Dann übernimmt die Pflegekasse 15 Prozent der Kosten. 

    Die Aufwendungen der Pflegekasse dürfen im Einzelfall je Kalendermonat 266 Euro nicht überschreiten. 

    Dies gilt auch für besondere Wohnformen (mehrere Personen mit Behinderung gemeinsam in einem Wohnheim/einer Wohngruppe). Dabei müssen

        das gemeinsame Wohnen und die Eingliederung in die Gesellschaft im Vordergrund stehen,
        das Wohn- und Betreuungsgesetz Anwendung finden, 
        der Umfang der Betreuung weitgehend der Versorgung in einer vollstationären Einrichtung entsprechen. 

    Beanspruchen Sie für die Tage, an denen Sie zu Hause gepflegt und betreut werden, anteiliges Pflegegeld, gelten die Tage der An- und Abreise als volle Tage der häuslichen Pflege.

    Zuständigkeit

    Beratung zur Wahl der richtigen Pflegeeinrichtung erhalten Sie beim Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer Kreisfreien Stadt sowie bei den Pflegestützpunkten.
    Informationen gibt es aber auch bei Ihrer Pflegekasse. Sie ist nach § 7a SGB XI zu einer umfassenden Pflegeberatung innerhalb von 2 Wochen verpflichtet.
    Den Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe können Sie über den nachfolgend genannten Link in Erfahrung bringen: Pflegestützpunkt

    Hinweise für Limburg-Weilburg: Heimbetreuung (vollstationäre Pflege) für Menschen mit Behinderungen Kostenübernahme

    Die Zuständigkeiten der Sachbearbeiter sind nach Ortschaften gegliedert.

    Aus der nachfolgenden Tabelle können Sie den für Sie zuständigen Sachbearbeiter beim Landkreis Limburg-Weilburg ermitteln.

    Sachbearbeiter

    Zuständigkeiten

    Beatrix Gläser

    Bad Camberg

    Mengerskirchen

    Runkel

    Selters

    Villmar

    Waldbrunn

    Annika Türk

    Limburg

    Birgit Geis

    Beselich

    Brechen

    Dornburg

    Elbtal 

    Elz

    Hadamar

    Beate Weber

    Hünfelden

    Löhnberg

    Weilburg, 

    Weinbach

    Weilmünster

    Einrichtungen außerhalb des Landkreises Limburg-Weilburg

    Pia Winterwerber

    Interne Assistenz

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Fachdienst Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe

    Adresse

    Postanschrift

    Gartenstraße 1

    Postfach

    65549 Limburg a. d. Lahn

    Kontakt

    Telefax: 06431 296-449

    Kontaktperson

    • Frau Beatrix Gläser
      Postanschrift

      Gartenstraße 1

      65549 Limburg a. d. Lahn

      Telefon Festnetz: 06431 296-319

      E-Mail: 51.21@limburg-weilburg.de

    • Frau Annika Türk
      Postanschrift

      Gartenstraße 1

      65549 Limburg a. d. Lahn

      Telefon Festnetz: 06431 296-319

      E-Mail: 51.21@limburg-weilburg.de

    • Frau Beate Weber
      Postanschrift

      Gartenstraße 1

      65549 Limburg a. d. Lahn

      Telefon Festnetz: 06431 296-326

      E-Mail: 51.21@limburg-weilburg.de

    • Frau Pia Winterwerber
      Postanschrift

      Gartenstraße 1

      65549 Limburg a. d. Lahn

      Telefon Festnetz: 06431 296-394

      E-Mail: 51.21@limburg-weilburg.de

    Formulare

    Online-Antrag auf eine Leistung nach dem SGB XIII
    Antrag auf Sozialhilfe in Einrichtungen
    Antrag auf Sozialhilfe in Einrichtungen

    Version

    Technisch geändert am 19.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Weinbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Elkerhäuser Straße 17

    35796 Weinbach

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch 15:00 - 19:00 Uhr
    Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
    Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06471 9430-0

    Telefax: 06471 9430-23

    E-Mail: info@weinbach.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.

    Voraussetzungen

    • Pflegebedürftige sind in einer vollstationären Einrichtung für Menschen mit Behinderung untergebracht

    oder

    • leben in einer besonderen Wohnform
    • gilt nur für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Leistung muss bei der Pflegekasse schriftlich beantragt werden

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer des Antrages hängt von unterschiedlichen Voraussetzungen ab. Informationen zur Bearbeitungsdauer erhalten Sie durch die für Sie zuständige Pflegekasse.

    Kosten

    Die Antragstellung ist kostenlos.

    Bemerkungen

    Weitergehende Informationen finden Sie im Beratungs- und Informationsportal: "Pflege in Hessen"

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. am 25.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    besondere Wohnformen, Leistungen für Menschen mit Behinderung, soziale Teilhabe, Teilhabe am Arbeitsleben, Tag und Nacht, vollstationäre Einrichtungen, besondere Wohnformen, Einrichtungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English