Besondere Zuwendung für Haftopfer nach Strafrechtlichem Rehabilitierungsgesetz Gewährung

    Soziale Entschädigung von rehabilitierten SED-Opfern

    Beschreibung

    Haben Sie durch eine ungerechtfertige Freiheitsentziehung oder eine andere hoheitliche Maßnahme, die der politischen Verfolgung gedient hat, eine gesundheitliche Schädigung erlitten und wurde diese Maßnahme im Rahmen eines Rehabilitierungsverfahrens nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) oder dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) aufgehoben bzw. für mit tragenden Grundsätzen eines Rechtsstaates schlechthin unvereinbar erklärt?
    Dann können Sie aufgrund der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen dieser Schädigung auf Antrag Versorgung nach den genannten Gesetzen erhalten.

    Zuständigkeit

    Der Antrag ist an das für Ihren Wohnort zuständige Hessische Amt für Versorgung und Soziales zu richten. Die entsprechenden Ansprechpartner für das Soziale Entschädigungsrecht (SER) finden Sie unter "Versorgungsämter Regierungspräsidium Gießen".

    Ansprechpartner

    Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Wiesbaden

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 5747

    65047 Wiesbaden

    Hausanschrift

    Mainzer Straße 35

    65185 Wiesbaden

    ((Zugang über Lessingstraße))

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
    Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 611 7157-0

    Telefax: +49 611 7157-177

    E-Mail: poststelle@havs-wie.hessen.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Hotline ist montags bis donnerstags von 08:00 bis 15:30 Uhr und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr unter der Nummer 01802358376 (0,06 Euro/pro Anruf aus dem Festnetz im Land Hessen) errreichbar.

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Weinbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Elkerhäuser Straße 17

    35796 Weinbach

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch 15:00 - 19:00 Uhr
    Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
    Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06471 9430-0

    Telefax: 06471 9430-23

    E-Mail: info@weinbach.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsurkunde, bei persönlicher Abgabe des Antrages den Personalausweis oder Reisepass,
    • Meldebestätigung,
    • ggf. sich in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (z. B. Gutachten),
    • ggf. eine Vollmacht, den Betreuerausweis oder eine Bestallungsurkunde.

    Angaben zu weiteren benötigten Unterlagen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Antragsvordruck oder erfragen Sie diese bei der zuständigen Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Grundsätzlich wird die Versorgung ab Antragstellung gewährt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Stichwörter

    Gefängnis, Häftlingshilfe, Zuchthaus, SED Opfer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de