Amtsärztliche Untersuchung

    Amtsärztin / Amtsarzt

    Beschreibung

    Die Landkreise und Kreisfreien Städte sind dazu verpflichtet, zur Erfüllung ihrer Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes einen medizinischen Fachdienst einzurichten. Als Amtsärztinnen und Amtsärzte gelten in Hessen alle Ärztinnen und Ärzte, die in diesen medizinischen Fachdiensten tätig sind und eine spezielle Weiterbildung auf dem Gebiet des öffentlichen Gesundheitswesens absolviert haben. (Früher bezeichnete man demgegenüber üblicherweise die ärztliche Leitung der kommunalen Gesundheitsbehörden als Amtsärztin oder Amtsarzt.)

    Eine wesentliche Aufgabe besteht darin, ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen vorzunehmen und hierüber Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen zu erstellen. In vielen gesetzlichen Bestimmungen ist eine amtsärztliche Untersuchung ausdrücklich vorgeschrieben. Häufig werden sie auch beauftragt, wenn dies nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist. Grund ist u. a., dass sich Amtsärztinnen und Amtsärzte durch ihre besondere Unabhängigkeit sowie durch ihren speziellen zusätzlichen Sachverstand im Bereich der öffentlichen Verwaltung auszeichnen. Sie werden sowohl im Auftrage anderer Behörden als auch von Privatpersonen tätig.

    Amtsärztinnen und Amtsärzte nehmen weitere Tätigkeiten wahr, etwa in den Bereichen der Krankheitsprävention, des Infektionsschutzes und der Umwelthygiene.

    Beispiele für amtsärztliche Tätigkeiten und Untersuchungen im Auftrag von Behörden:

    · Einstellungsuntersuchungen von Bewerberinnen und Bewerbern für den öffentlichen Dienst

    · Feststellung der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung bestimmter Berufe

    · Dienstfähigkeit von Beamtinnen und Beamten

    · Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten im öffentlichen Dienst

    · Begutachtungen nach dem SGB XII

    · Feststellung der medizinischen Notwendigkeit von Heil- und Hilfsmitteln sowie von Heil- und

    Sanatoriumskuren für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes

    · Beurteilung der Haftfähigkeit, Verhandlungsfähigkeit, Schuldfähigkeit,

    Arbeits-/Erwerbsfähigkeit, Betreuung im Rechtssinne für Gerichte

    · Feststellung der Reisefähigkeit von Personen, z. B. für Gerichte und Ausländerbehörden

    · Feststellung der gesundheitlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen

    · Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI

    Beispiele für amtsärztliche Tätigkeiten und Untersuchungen im Auftrag von Privatpersonen:

    · Studenten: Erlass der Studiengebühren aus gesundheitlichen Gründen

    · Studenten: Feststellung der Prüfungsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen

    · Studenten: Verlängerung der Abgabefrist für die Diplomarbeit wegen einer Erkrankung

    · Bescheinigung der Notwendigkeit einer Kur für das Finanzamt

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Gesundheitsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Fachdienst Amtsärztlicher und Sozialmedizinischer Dienst

    Adresse

    Postanschrift

    Schiede 43

    Postfach

    65549 Limburg a. d. Lahn

    Postanschrift

    Am Steinbühl 4

    Postfach

    35781 Weilburg

    (Kreiskrankenhaus Weilburg)

    Kontakt

    Telefon: 06431 296-613

    Telefax: 06431 296-334

    E-Mail: 60.20@limburg-weilburg.de

    Formulare

    Ergänzende ANGABEN ZUR VORGESCHICHTE ( Fahrerlaubnis )
    Ergänzende ANGABEN ZUR VORGESCHICHTE ( Dienstunfall )
    ANGABEN ZUR VORGESCHICHTE

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Weinbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Elkerhäuser Straße 17

    35796 Weinbach

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch 15:00 - 19:00 Uhr
    Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
    Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06471 9430-0

    Telefax: 06471 9430-23

    E-Mail: info@weinbach.de

    Internet

    Weitere Informationen

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    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gesundheitsamt, Ärztin, Gesundheitsbehörde, Arzt, Amtsärztin, Mediziner, öffentliches Gesundheitswesen, Amtsarzt, Vertrauensarzt, Gesundheitsverwaltung, Facharzt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English