Abwasser BeseitigungOnline erledigen

    Abwassergebühr

    Beschreibung

    Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.

    Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.

    Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.

    Es gibt Mengengebühren und Grundgebühren.
    Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.

    Online-Dienste

    Antrag auf Stundung

    ID: L100001_380586459

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ermittlung des Niederschlagsentgelts

    ID: L100001_380313471

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Meldung Wasserzählerstand

    ID: L100001_380313468

    Beschreibung

    Meldung des Wasserzählerstand nach Aufforderung oder eines analogen Wasserzählers. Digitale Wasserzähler werden automatisch ausgelesen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Informationen erhalten Sie vor Ort vom zuständigen Abwasserzweckverband bzw. von Ihrer Ortsverwaltung.

    Ansprechpartner

    Marktflecken Weilmünster

    Aktuelles

    Der Marktflecken Weilmünster liegt in einem der schönsten Seitentäler der Lahn, in dem von Naturschönheiten reichen Weiltal. Er zählt als größte Siedlung des Weiltales zu den ältesten Orten Nassaus.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 8

    35789 Weilmünster

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Hauptstraße
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Am Bleidenbach
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Rathaus: Rathausplatz 8
    Bauamt: Rathausplatz 4
    Bürgerbüro: Hauptstraße 12 (mit Fahrtuhl)

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Rathaus und Bauamt:

    Montag       07:30 Uhr - 12:00 Uhr         
    Dienstag     07:30 Uhr - 12:00 Uhr
    Mittwoch     07:30 Uhr - 18:00 Uhr
    Donnerstag  07:30 Uhr - 12:00 Uhr
    Freitag        07:30 Uhr - 12:00 Uhr
     

    Bürgerbüro:

    Montag       07:00 Uhr - 12:00 Uhr         
    Dienstag     07:00 Uhr - 12:00 Uhr
    Mittwoch     07:00 Uhr - 12:00 Uhr    14:00 Uhr - 19:00 Uhr
    Donnerstag 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
    Freitag        07:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06472 9169-0

    Telefax: 06472 9169-10

    E-Mail: rathaus@weilmuenster.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Bürgerbüro rollstuhlgerecht und Aufzug vorhanden!

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schmutzwasser, Abwasserzweckverband, Wasserverbrauch, Abwassergebühr, Gebühr, Kloakewasser, Abwasser

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English