Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes Unterbreitung

    Kinder- und Jugendschutz

    Sie wollen sich über Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes informieren? 

    Beschreibung

    Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist ein allgemeines präventives Beratungs- und Bildungsangebot für Kinder, Jugendliche und für Eltern, das

    • junge Menschen befähigen soll, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen, und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortlichkeit gegenüber anderen Menschen führen soll,
    • Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen soll, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.

    Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz erfolgt z.B. über:

    • Projekte zur Stärkung von Kindern und Eltern,
    • im Rahmen von Familienbildung,
    • im Rahmen der Jugendarbeit oder
    • durch allgemeine Aufklärungskampagnen.
       

    Zuständigkeit

    An die örtlichen Jugendämter.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Fachdienst Kinder- und Jugendförderung

    Adresse

    Postanschrift

    Schiede 43

    Postfach

    65549 Limburg a. d. Lahn

    Kontakt

    Telefon: 06431 296-349

    E-Mail: 50.40@limburg-weilburg.de

    Kontaktperson

    • Herr Christian Stokuca
      Postanschrift

      Schiede 43

      65549 Limburg a. d. Lahn

      Telefon Festnetz: 06431 296-349

      E-Mail: 50.40@limburg-weilburg.de

    • Herr Martin Kaiser
      Hausanschrift

      Schiede 43

      65549 Limburg a. d. Lahn

      Telefon Festnetz: 06431 296-341

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Marktflecken Weilmünster

    Aktuelles

    Der Marktflecken Weilmünster liegt in einem der schönsten Seitentäler der Lahn, in dem von Naturschönheiten reichen Weiltal. Er zählt als größte Siedlung des Weiltales zu den ältesten Orten Nassaus.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 8

    35789 Weilmünster

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Hauptstraße
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Am Bleidenbach
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Rathaus: Rathausplatz 8
    Bauamt: Rathausplatz 4
    Bürgerbüro: Hauptstraße 12 (mit Fahrtuhl)

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Rathaus und Bauamt:

    Montag       07:30 Uhr - 12:00 Uhr         
    Dienstag     07:30 Uhr - 12:00 Uhr
    Mittwoch     07:30 Uhr - 18:00 Uhr
    Donnerstag  07:30 Uhr - 12:00 Uhr
    Freitag        07:30 Uhr - 12:00 Uhr
     

    Bürgerbüro:

    Montag       07:00 Uhr - 12:00 Uhr         
    Dienstag     07:00 Uhr - 12:00 Uhr
    Mittwoch     07:00 Uhr - 12:00 Uhr    14:00 Uhr - 19:00 Uhr
    Donnerstag 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
    Freitag        07:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06472 9169-0

    Telefax: 06472 9169-10

    E-Mail: rathaus@weilmuenster.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Bürgerbüro rollstuhlgerecht und Aufzug vorhanden!

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Formulare

    Keine

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie ein Angebot des erzieherischen Jugendschutzes suchen, gehen Sie bitte folgendermaßen vor: 

    • wenden Sie sich an das örtliche Jugendamt
    • fragen Sie nach Beratung, Schulungen, Seminaren für Eltern bzw. Erziehungsberechtigte zu Jugendschutzthemen
    • teilweise bieten Jugendämter hier selbst Angebote an oder können Sie an entsprechende freie Träger verweisen. 

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Keine Angabe

    Kosten

    Gegebenenfalls fallen Kursgebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie auch auf dem Internetportal für Familie in Hessen - "Der FamilienAtlas"

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales am 22.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2024

    Stichwörter

    Jugendhilfe, Jugendschutzbestimmungen, Jugendschutz, Alkohol, Jugendgefährdende Veranstaltungen, Kinderschutz, Medien

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de