Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Anliegerbescheinigung beantragen

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

    Beschreibung

    Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

    Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die zuständige Gemeinde

    Zuständigkeit

    die zuständige Gemeinde

    Ansprechpartner

    Marktflecken Weilmünster

    Aktuelles

    Der Marktflecken Weilmünster liegt in einem der schönsten Seitentäler der Lahn, in dem von Naturschönheiten reichen Weiltal. Er zählt als größte Siedlung des Weiltales zu den ältesten Orten Nassaus.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 8

    35789 Weilmünster

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Hauptstraße
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Am Bleidenbach
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Rathaus: Rathausplatz 8
    Bauamt: Rathausplatz 4
    Bürgerbüro: Hauptstraße 12 (mit Fahrtuhl)

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Rathaus und Bauamt:

    Montag       07:30 Uhr - 12:00 Uhr         
    Dienstag     07:30 Uhr - 12:00 Uhr
    Mittwoch     07:30 Uhr - 18:00 Uhr
    Donnerstag  07:30 Uhr - 12:00 Uhr
    Freitag        07:30 Uhr - 12:00 Uhr
     

    Bürgerbüro:

    Montag       07:00 Uhr - 12:00 Uhr         
    Dienstag     07:00 Uhr - 12:00 Uhr
    Mittwoch     07:00 Uhr - 12:00 Uhr    14:00 Uhr - 19:00 Uhr
    Donnerstag 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
    Freitag        07:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06472 9169-0

    Telefax: 06472 9169-10

    E-Mail: rathaus@weilmuenster.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Bürgerbüro rollstuhlgerecht und Aufzug vorhanden!

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Formulare

    Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.

    Voraussetzungen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    ca. 1 Woche

    Kosten

    Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2024

    Stichwörter

    Erschließungsbeiträge, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge, Umlegungsausgleichsleistungen, Straßenausbaubeiträge, Beiträge auf Grund von Leistung, Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de