Standplatzgenehmigung
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Villmar
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Peter-Paul-Straße Kurzzeitparkzone
Anzahl der Stellplätze: 12
Gebührenfrei
Parkplatz: Alter Schulhof König-Konrad-Str. 12
Anzahl der Stellplätze: 80
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Peter-Paul-Straße / Ecke Weilburger Straße
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich 14.00 bis 18.00 Uhr Freitag 8.00 bis 12.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06482 9121-0
Telefax: 06482 5782
E-Mail: gemeinde-villmar@t-online.de
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
erforderliche Unterlagen
Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.
- Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Formulare
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Straßenverkauf, Ausnahmegenehmigung, Standplatzgenehmigung, Flohmarkt, Genehmigung, Standplatz, Märkte, Ordnungsamt