Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    Beschreibung

    Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Hinweise für Limburg-Weilburg: Straßenreinigung

    Der Landkreis Limburg-Weilburg ist als Straßenbaulastträger für die Kreisstraßen im Landkreis Limburg-Weilburg zuständig.

    Ansprechpartner

    Friedhofswesen, Gewerbewesen, Anmeldung Kindergarten, Ordnungsamt, Einbürgerungen, Meldewesen, Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstraße 4

    65594 Runkel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    MO: 08:00 -12:00 DI: 08:00 - 12:00 MI: 08:00 - 12:00 DO: 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 FR: 08:00 - 12:00

    Kontakt

    Telefon: 06482 9161-42

    Telefon: 06482 9161-26

    Telefon: 06482 9161-28

    Telefon: 06482 9161-34

    Telefon: 06482 9161-27

    Telefax: 06482 9161-44

    E-Mail: gabb@stadtrunkel.de

    E-Mail: fuhrmann@stadtrunkel.de

    E-Mail: collee@stadtrunkel.de

    E-Mail: lindner@stadtrunkel.de

    E-Mail: keiper@stadtrunkel.de

    Kontaktperson

    • Herr Alexander Colle'e
    • Frau Heidi Lindner
    • Frau Elke Gabb
    • Frau Nicole Keiper
    • Frau Andrea Fuhrmann

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Sachgebiet Mobilitätsmanagement

    Beschreibung

    • Kreisstraßenmanagement (Bau, Ausbau, Unterhaltung und Instandsetzung des ca. 235 km langen Kreisstrassennetzes und von ca. 12 km Rad- wegen an Kreisstraßen einschl. der Nebenanlagen und Leiteinrichtungen gemäß § 9 Hessisches Straßengesetz in der Neufassung vom 08.06.2003 (GVBl. S. 166). Verwaltungsaufgaben, Koordinierungsaufgaben, technische Kontroll- und Überwachungsaufgaben.)
    • Radwegenetz innerhalb des Landkreises Limburg-Weilburg 
    • Öffentlicher Personennahverkehr als Schnittstelle zur Verkehrsgesellschaft Lahn-Dill-Weil mbH (Nach dem Hessischen ÖPNV-Gesetz sind die Landkreise Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr. Zur Erledigung bedient sich der Landkreis der Verkehrsgesellschaft Lahn-Dill-Weil mbH. Die Gesellschaft hat die Aufgabe, den ÖPNV flächendeckend und bedarfsgerecht nach einheitlichen und verkehrswirtschaftlichen Gesichtspunkten sicherzustellen. Über die Schnittstelle im Verbund mit dem RMV und anderen Nahverkehrsunternehmen wird Mobilität auch über Kreisgrenzen hinaus geboten und verbessert.  
    • Maßnahmen im Bereich der Nahmobilität
    • Schnittstelle zum Sonderdienst Klimaschutz

    Adresse

    Postanschrift

    Schiede 43

    Postfach

    65549 Limburg a. d. Lahn

    Kontakt

    E-Mail: Kreisstrassen@Limburg-Weilburg.de

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Runkel

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstraße 4

    65594 Runkel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    MO: 08:00 - 12:00 DI: 08:00 - 12:00 MI: 08:00 - 12:00 DO: 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 FR: 08:00 - 12:00

    Kontakt

    Telefon: 06482 9161-0

    Telefax: 06482 9161-44

    E-Mail: rathaus@stadtrunkel.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schnee räumen, Straßenreinigung, Stadtreinigung, Kehrmaschine, Müllabfuhr, Schneeräumung, Reinigung, Winterdienst, Schmutz, Gehwegreinigung, Straße kehren, Glatteis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English