Flächennutzungsplan Aufstellung

    Flächennutzungsplan

    Beschreibung

    Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück überhaupt als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan Ihrer Gemeinde nehmen.

    Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebauliche Rahmenplan) der Gemeinde. Er enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Zum Beispiel Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

    Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.

    Eine mittelbare Betroffenheit ergibt sich daraus, dass Bebauungspläne, die die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind.
    Außerdem ergibt sich eine mittelbare Betroffenheit für die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im "Außenbereich" gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB), weil hier den Bauvorhaben widersprechende Darstellungen des Flächennutzungsplans als "Beeinträchtigung öffentlicher Belange" entgegenzuhalten wären.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Der Flächennutzungsplan wird von der Gemeinde aufgestellt und bedarf der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde.
    Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde wenden.

    Ansprechpartner

    Bauamt, Hochbau, Straßenverkehrsbehörde, Tiefbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstraße 4

    65594 Runkel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    MO: 08:00 - 12:00 DI: 08:00 - 12:00 MI: 08:00 - 12:00 DO: 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 FR: 08:00 - 12:00

    Kontakt

    Telefon: 06482 9161-32

    Telefon: 06482 9161-22

    Telefon: 06482 9161-24

    Telefax: 06482 9161-55

    E-Mail: reifenberg@stadtrunkel.de

    E-Mail: janke@stadtrunkel.de

    E-Mail: kremer@stadtrunkel.de

    Kontaktperson

    • Herr Marcus Kremer (Abteilungsleiter)
    • Frau Claudia Janke
    • Herr Ottmar Reifenberg

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Runkel

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstraße 4

    65594 Runkel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    MO: 08:00 - 12:00 DI: 08:00 - 12:00 MI: 08:00 - 12:00 DO: 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 FR: 08:00 - 12:00

    Kontakt

    Telefon: 06482 9161-0

    Telefax: 06482 9161-44

    E-Mail: rathaus@stadtrunkel.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bauland, Flächennutzungsplan, Bauleitplan, FNP, Bauleitplanung, Flächennutzung, Bauberatung, Bebauung, Planfeststellung, Raumordnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English