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    Fundsachen VerwahrungOnline erledigen

    Fundsachen

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
     

    Aufbewahrung und Versteigerung
     

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
     

    Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Das Ordnungsamt (Fundbüro) Ihrer Gemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Marktflecken Merenberg - Bürgermeisterbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Allendorfer Strasse 4

    35799 Merenberg

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 5
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 46 und 64

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Allendorfer Straße 4

    35799 Merenberg

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 5
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 46 und 64

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
    • Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06471 9539-10

    Telefax: 06471 9539-39

    E-Mail: gemeindeverwaltung@merenberg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachlich freigegeben am

    Geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Wertsachen, Gefunden, Verlorene Sachen, Verloren, Fundamt, Finderlohn, Fundsachen, Fundbüro