Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Gemeinde Mengerskirchen - Marktflecken Mengerskirchen
Adresse
Postanschrift
Schlossstraße 3
35794 Mengerskirchen
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 15:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06476 9136-0
Telefax: 06476 9136-25
E-Mail: info@mengerskirchen.de
Internet
Gemeinde Mengerskirchen - Ordnungsamt
Adresse
Postanschrift
Schlossstraße 3
35794 Mengerskirchen
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 15:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefax: 06476 9136-25
E-Mail: ordnungsamt@mengerskirchen.de
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Bewerber, Wahlen, Abstimmen, Voten, Wählen, Wahlvorschlag, Bewerberinnen, Wählbarkeitsbescheinigung