Standplatzgenehmigung
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
Ansprechpartner
Magistrat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn - Gewerbe- und Wohnungsabteilung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 07:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 bis 14:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 bis 12:00 Uhr sowie 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06431 203-372
erforderliche Unterlagen
Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.
- Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Formulare
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Straßenverkauf, Märkte, Flohmarkt, Ordnungsamt, Standplatzgenehmigung, Standplatz, Ausnahmegenehmigung, Genehmigung