Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Magistrat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Dienstag 07:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Montag 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Dienstag 07:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06431 203-123
E-Mail: buergerbuero@stadt.limburg.de
Kontaktperson
Marion Hannappel
Victoria Partheil
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
- Wahlen in Hessen:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahlen, Voten, Wahl, Bewerber, Wahlvorschlag, Wählbarkeitsbescheinigung, Abstimmen, Bewerberinnen, Wählen