Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Ansprechpartner

    Magistrat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Werner-Senger-Straße 10

    65549 Limburg a. d. Lahn

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten
    Montag 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
    Dienstag 07:00 Uhr - 18:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
    Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06431 203-123

    E-Mail: buergerbuero@stadt.limburg.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für weitere Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wahlen, Voten, Wahl, Bewerber, Wahlvorschlag, Wählbarkeitsbescheinigung, Abstimmen, Bewerberinnen, Wählen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English