Anzeige des Gewerbebetriebs eines Pfandleihers

    Pfandleih- oder Pfandvermittlerbetrieb (Anzeige)

    Beschreibung

    Wenn Sie mit dem Betrieb eines Pfandleih- oder Pfandvermittlergewerbes beginnen, haben Sie anzuzeigen, welche Räume Sie für den Gewerbebetrieb nutzen. Gleiches gilt beim Wechsel der genutzten Räume für die genannten Gewerbebetriebe.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die jeweilige Stadt / Gemeinde (Ordnungsamt).

    Ansprechpartner

    Magistrat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn - Gewerbe- und Wohnungsabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofsplatz 2

    65549 Limburg a. d. Lahn

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten der Allgemeinen Verwaltung
    Montag: 08:30 bis 12:00 Uhr
    Dienstag: 07:00 bis 12:00 Uhr
    Mittwoch: 08:30 bis 14:00 Uhr
    Donnerstag: 08:30 bis 12:00 Uhr sowie 14:00 bis 18:00 Uhr
    Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06431 203-372

    Version

    Technisch geändert am 29.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Formlose Mitteilung, ggf. mit Kopie des Grundrisses ist ausreichend. Bitte nehmen Sie Bezug auf Ihren Erlaubnisbescheid und nennen Sie das Entscheidungsdatum sowie das behördliche Aktenzeichen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Leihhaus, Pfandgläubiger, Pfänder, Pfandhaus, Pfandleiher, Pfandleihanstalt, Kredit, Pfandsache, Pfandsachen, Pfandleihe, Pfandvermittler

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English