Wilder Müll EntsorgungOnline erledigen

    Abfall: Wilder Müll

    Beschreibung

    Wenn Sie "wilden Müll" melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

    Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

    Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

    Kann der Verursacher des "wilden Mülls" ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

    Online-Dienst

    online Mängel melden für die Gemeinde Limburg

    ID: L100001_386286727

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Landesbehörden

    Zuständigkeit

    Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Ansprechpartner

    Magistrat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn - Örtliche Ordnungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofsplatz 2

    65549 Limburg a. d. Lahn

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten der Allgemeinen Verwaltung
    Montag: 08:30 bis 12:00 Uhr
    Dienstag: 07:00 bis 12:00 Uhr
    Mittwoch: 08:30 bis 14:00 Uhr
    Donnerstag: 08:30 bis 12:00 Uhr sowie 14:00 bis 18:00 Uhr
    Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr

    Version

    Technisch geändert am 09.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Beschreibung des Fundortes
    • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

    Rechtsgrundlage(n)

    Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen

    Verfahrensablauf

    "Wilden Müll" melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

    Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von "wildem Müll" verantwortlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 15.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    herrenlose Fahrräder, Unrat, Autowrack, Fahrrad ohne Räder, Elektromüll, Bauschutt, Sperrmüll, kaputtes Fahrrad, Fahrrad-Rahmen, alte Fahrräder, Müllkippe, herrenlose Räder, unerlaubte Entsorgung, Waschmaschine, Müllabfuhr

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English