Errichtung und Betrieb von Anlagen Überprüfung

    Emissionen/Immissionen/Immissionsschutz

    Beschreibung

    Als Nachbar einer Anlage, das kann ein Betrieb oder auch nur ein Grundstück sein, müssen Sie Immissionen in gewissen Maßen dulden, wenn Sie hiervon nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden.
    Wie viel Beeinträchtigung Sie hinnehmen müssen, richtet sich in der Regel danach, ob eine erhebliche Belästigung, schädliche Umwelteinwirkungen oder sonstige Gefahren vorliegen oder nicht (z. B. bei Fabriklärm in der Nachbarschaft von Industriestandorten oder Schadstoffemissionen aus Industriebetrieben).
    Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn die offiziellen Immissionswerte der TA-Lärm oder der TA-Luft nicht überschritten werden und an den Anlagen die Emissionswerte zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen eingehalten werden. Dabei werden an genehmigungsbedürftige Anlagen höhere Anforderungen gestellt als an nicht genehmigungsbedürftige Anlagen.

    Zuständigkeit

    Anlagen, deren Errichtung und Betrieb unter das Bundes-Immissionsschutzgesetz fallen, werden durch die zuständige Behörde (Abteilungen Umwelt der Regierungspräsidien oder Landkreise bzw. Kreisfreie Städte) überwacht.

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Gießen - Dezernat IV 43.1 - Immissionsschutz I

    Adresse

    Hausanschrift

    Marburger Straße 91

    35338 Gießen

    Kontakt

    Telefon: +49 641 303-0(Zentrale)

    Telefax: +49 641 303-2197

    E-Mail: pressestelle@rpgi.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Fachdienst Wasser-, Boden- und Immissionsschutz

    Adresse

    Postanschrift

    Gymnasiumstraße 4

    Postfach

    65589 Hadamar

    (Schloss)

    Kontakt

    Telefax: 06431 296-5968

    E-Mail: 40.40@limburg-weilburg.de

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2023

    Sprachversion

    de-DE

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    Gemeinde Hünfelden - Bauen und Wohnen

    Adresse

    Postanschrift

    Le Thillay-Platz

    65597 Hünfelden

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der übrigen Verwaltung Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr Mittwoch von 17.30 bis 18.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06438 838-0

    Telefax: 06438 3883

    E-Mail: bauverwaltung@huenfelden.de

    Version

    Technisch geändert am 21.07.2023

    Sprachversion

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    Regierungspräsidium Gießen - Dezernat IV 43.2 - Immissionsschutz II

    Adresse

    Hausanschrift

    Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7

    35390 Gießen

    (Hauptgebäude/Fristenbriefkasten)

    Postanschrift

    Postfach 10 08 51

    35338 Gießen

    Hausanschrift

    Marburger Straße 91

    35396 Gießen

    (Besucheradresse)

    Kontakt

    Telefon: +49 641 303-0(Zentrale)

    Telefax: +49 641 303-2197

    E-Mail: pressestelle@rpgi.hessen.de

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    Version

    Technisch geändert am 17.05.2023

    Sprachversion

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zu vielen grundsätzlichen Immissionsschutzfragen finden Sie Hinweise / Erläuterungen auf den Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie und des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

    Verfahrensgrundlagen
    Detaillierte Informationen zur Durchführung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungs- und Anzeigeverfahren in Hessen erhalten Sie im Verfahrenshandbuch zum Vollzug des BImSchG

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Lärmschutz, Umwelt, Luftqualität, Lärmschutz, BImSchG, Luftverschmutzung, Luftreinhaltung, Immissionen, Ozon, Emissionen, HMUKLV, Immissionsschutz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de