Straßenbeleuchtung: Störung melden
Beschreibung
Wenn Sie beobachten, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgefallen ist, können Sie dies der örtlichen Störungsstelle melden. Bitte geben Sie dabei an
- den genauen Standort (Ort/Ortsteil, Straße, Hausnummer) und
- die Nummer der Straßenbeleuchtung (befindet sich auf dem Mast).
Auch bei allen anderen Störungen, wie etwa beschädigte oder entwendete Straßenbeleuchtung, ist die Störungsstelle der richtige Ansprechpartner.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Der örtliche Entstör- oder Bereitschaftsdienst für Straßenbeleuchtung.
Tipp:
In den meisten Fällen genügt es, die Störung bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. In jedem Fall erfahren Sie dort, wer für Störungen an der öffentlichen Beleuchtung zuständig ist.
Ansprechpartner
Gemeinde Elz - Amt 60: Bauamt
Beschreibung
Das Bauamt ist zuständig für die Durchführung von Neubau-, Sanierungs- und Bauunterhaltungsmaßnahmen an allen privaten und öffentlichen Baumaßnahmen wie Ein- und Mehrfamilienhäuser, Geschäfts- und Gewerbezentren, Verwaltungsgebäuden, Bürgerhäuser, Sportanlagen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen.
Wer bauen will muss wissen, ob sein Bauwunsch auf seinem Grundstück aufgrund der planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Vorgaben auch umgesetzt werden kann.
• Zentrale Bauverwaltung
Bauangelegenheiten, Bauleitplanung, Bauprojekte in Elz und im Ortsteil Malmeneich.
• Allgemeine Bauverwaltung
Naturschutz, Umweltschutz, Denkmalschutz-/pflege, Bauhof, Wertstoffhof, gesplittete Abwassergebühr, Winterdienst
• Technische Bauverwaltung
Grundsätze zum Erschließungs- und Beitragswesen, Wassergeld, Anliegerbeiträge, Gebührenwesen, Freibad, Abwasserbeseitigung, gesplittete Abwasserabgabe, Kanalbenutzungsgebühren
• Bautechnik Hochbau, Tiefbau
Bauanträge und -anzeigen, Denkmalschutz, Bauunterhaltung, Spielplätze, Revitalisierung des Ortskernes, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Grundstücksentwässerung, Straßenbau, Tiefbaumaßnahmen, Straßenlampenausfall
Adresse
Postanschrift
Sandweg 45
65604 Elz
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Dienstag 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefax: 06431 9575-56
E-Mail: bauamt@elz-ww.de
Kontaktperson
Frau Tina Kasteleiner
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 04.12.2012
Stichwörter
Straßenbeleuchtungsstörung, Straßenbeleuchtung, Laternen, Lampen, Straßenlampen, Verkehrssicherheit