Wahlhelfer Verpflichtung

    Wahlhelfer

    Beschreibung

    Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
     

    Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Auskünfte erteilen die Wahlämter der Städte und Gemeinden.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Elz - Amt 10: Hauptamt

    Beschreibung

    Dem Hauptamt als klassisches Querschnittsamt einer kommunalen Verwaltung, kommen sowohl Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger, als auch für die Ämter der Gemeindeverwaltung als Aufgabe zu.

    Das Hauptamt ist die  koordinierende Stelle für die Zusammenarbeit der Gemeindeverwaltung mit den kommunalen Spitzenverbänden. Es ist ferner die Schnittstelle zwischen der Verwaltung und der kommunalen Politik, vertreten durch Gemeindevertretung und Gemeindevorstand.

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausstraße 39

    65604 Elz

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Montag bis Dienstag 14:00 - 15:30 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefax: 06431 9575-77

    E-Mail: hauptamt@elz-ww.de

    Kontaktperson

    • Herrn Dipl. Verw. (Fh) Thomas Emmel
      Postanschrift

      Rathausstraße 39

      65604 Elz

      Telefon Festnetz: 06431 9575-22

      E-Mail: thomas.emmel@elz-ww.de

    • Frau Karin Sauer
      Postanschrift

      Rathausstraße 39

      65604 Elz

      Telefon Festnetz: 06431 9575-23

      E-Mail: karin.sauer@elz-ww.de

    Version

    Technisch geändert am 19.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    § 4 Europawahlgesetz (EuWG) -  -  in Verbindung mit § 9 und § 11 BWG
    §§ 6 bis 9 Europawahlordnung (EuWO)

    §§ 9 bis 11 Bundeswahlgesetz (BWG)
    §§ 6 bis 9 Bundeswahlordnung (BWO)

    §§ 15 bis 17 Landtagswahlgesetz (LWG)
    §§ 22 bis 26 Landeswahlordnung (LWO)

    §§ 6 bis 6b Kommunalwahlgesetz (KWG)
    § 4 Kommunalwahlordnung (KWO)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.10.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Europawahl, Kommunalwahl, Bundestagswahl, Wahlhelfer, Wahlvorstand, Wahllokal, Ehrenamt, Landtagswahl, Wahlleiter, Stimmzettel

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de