Ehrenzeichen Verleihung für Gemeinden und StädteOnline erledigen

    Kommunale Ehrungen

    Beschreibung

    Persönlichkeiten, die sich um eine Gemeinde besonders verdient gemacht haben, können mit dieser Auszeichnungen geehrt werden.Die zu würdigenden Leistungen können dabei sehr unterschiedlich sein; beispielsweise kann es sich um wirtschaftliche, kommunalpolitische oder künstlerische Verdienste handeln.


    Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts stellt im Rahmen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) eine Möglichkeit der Ehrung durch die Gemeinde dar (§ 28 Abs. 1 HGO). Da es sich bei dem Ehrenbürgerrecht um ein Persönlichkeitsrecht handelt, kann es nur an natürliche Personen verliehen werden. Eine Verleihung des Ehrenbürgerrechts an einen bereits Verstorbenen ist nicht möglich.


    Die Verleihung einer Ehrenbezeichnung an Gemeindevertreter, Ehrenbeamte, hauptamtliche Wahlbeamte, Mitglieder eines Ortsbeirates oder Ausländerbeirates ist ein weiteres Beispiel einer Auszeichnung auf gemeindlicher Ebene (§ 28 Abs. 2 HGO). Das Mandat oder Amt muss hierbei insgesamt mindestens 20 Jahre ausgeübt worden sein. Das Gesetz regelt nicht näher, was unter Ehrenbezeichnungen zu verstehen ist. Als Bezeichnungen kommen beispielsweise "Ehrenbürgermeister" oder "Gemeindeältester" in Betracht.


    Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts oder einer Ehrenbezeichnung ist ohne engere rechtliche Bedeutung; besondere Rechte und Pflichten oder gar Privilegien sind damit nicht verbunden.

    Über die Verleihung des Ehrenbürgerrechts oder einer Ehrenbezeichnung entscheidet ausschließlich die Gemeindevertretung mit einfacher Mehrheit (§ 51 Nr. 3 HGO).


    Die Gemeinde kann in einer Satzung weitere Möglichkeiten für anlassbezogene Ehrungen bestimmen und beispielsweise eigens angefertigte Medaillen, Anstecknadeln, Wappenteller oder Ehrenringe verleihen. Die Satzung kann auch das Verfahren zur Ehrung regeln (z.B. Vorschläge über zu Ehrende sind in schriftlicher Form an die Gemeindevertretung / Stadtverordnetenversammlung zu richten).

    Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Ehrungen und Orden durch die Gemeinde veranlasst werden. Hierzu zählen u.a.: Ehrenbrief des Landes Hessen, Hessischer Verdienstorden, Freiherr-vom-Stein-Plakette des Landes Hessen, Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland.

    Online-Dienst

    Antragsverfahren für Freiherr-vom-Stein-Plakette oder -Ehrenurkunde

    ID: L100001_365999153

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gemeinde Elz - Amt 10: Hauptamt

    Beschreibung

    Dem Hauptamt als klassisches Querschnittsamt einer kommunalen Verwaltung, kommen sowohl Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger, als auch für die Ämter der Gemeindeverwaltung als Aufgabe zu.

    Das Hauptamt ist die  koordinierende Stelle für die Zusammenarbeit der Gemeindeverwaltung mit den kommunalen Spitzenverbänden. Es ist ferner die Schnittstelle zwischen der Verwaltung und der kommunalen Politik, vertreten durch Gemeindevertretung und Gemeindevorstand.

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausstraße 39

    65604 Elz

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Montag bis Dienstag 14:00 - 15:30 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefax: 06431 9575-77

    E-Mail: hauptamt@elz-ww.de

    Kontaktperson

    • Herrn Dipl. Verw. (Fh) Thomas Emmel
      Postanschrift

      Rathausstraße 39

      65604 Elz

      Telefon Festnetz: 06431 9575-22

      E-Mail: thomas.emmel@elz-ww.de

    • Frau Claudia Braun-Wotrubez
      Postanschrift

      Rathausstraße 39

      65604 Elz

      Telefon Festnetz: 06431 9575-12

      E-Mail: claudia.braun@elz-ww.de

    Version

    Technisch geändert am 19.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Elz - Büro des Bürgermeisters

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausstraße 39

    65604 Elz

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Montag bis Dienstag 14:00 - 15:30 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06431 9575-10

    E-Mail: bgm@elz-ww.de

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Elz - Standesamt

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausstraße 39

    65604 Elz

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr Freitag 8.00 - 12.30 Uhr Montag bis Mittwoch 14.00 - 15.30 Donnerstag 14.00 - 18.00

    Kontakt

    Telefon: 06431 9575-38

    Telefax: 06431 9575-77

    Kontaktperson

    • Frau Sabine Schmitt
      Postanschrift

      Rathausstraße 39

      65604 Elz

      Telefon Festnetz: 06431 9575-38

      E-Mail: sabine.schmitt@elz-ww.de

    Weitere Informationen

     • Standesamt

    Entgegennahme der Geburts- und Sterbefallanzeigen mit anschl. Beurkundung, Urkundenausstellung (Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunde, beglaubigte Abschriften der Personenstandsregister) Geburtenanzeige, Anmeldung und Durchführung der Eheschließungen, Ehefähigkeitszeugnisse, Ausstellung der Personenstandsurkunden, Vater- und Mutterschaftsanerkennungen, Namenserklärungen, Namensänderungen, Namenserteilung, Nachbeurkundung der Eheschließungen im Ausland, nachträgliche Namenserklärungen nach Eheschließungen im Ausland, öffentlich-rechtliche Beglaubigungen gemäß dem Personenstandswesen, Adoption, Eheregister, Familienbuch, Anerkennung der Auflösungen von Eheschließungen im Ausland

    • Lebenspartnerschaftsbehörde

    Entgegennahme der Anmeldungen der Lebenspartnerschaften, Durchführung der Lebenspartnerschaften, Ausstellung der Lebenspartnerschaftsurkunden

    • Namensänderungsbehörde

    Entgegennahme der behördlichen Vor- und Familiennamensänderungen, Ausstellung der Änderungsurkunden

    • Friedhofsverwaltung

    Entgegennahme der Bestattungsanmeldungen, Bestattungsgenehmigungen, Durchführung der Bestattungen, Genehmigung zur Herrichtung von Grabmalanlagen, Grabräumung, Bestattungswesen, Planung erforderlicher Friedhofserweiterungen

    Version

    Technisch geändert am 27.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Ehrenurkunde, Freiherr-vom-Stein, Verdienste, Verleihung, Ehrung, Plakette, Ehrenbürgerschaft, Ehrenbürger, Ehrenzeichen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de