Grundsteuer Festsetzung

    Grundsteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt. Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz.

    Grundbesitz sind

    • land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A),
    • Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).

    Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.

    Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Kommune (Gemeinde oder Stadt) beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Haben Sie allgemeine Fragen rund um das Thema "Einheitsbewertung" steht Ihnen die Servicehotline des Landes Hessen unter der kostenfreien Rufnummer 0800 522 533 5 (Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr) zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Servicehotline keine steuerliche Beratung leisten darf. Des Weiteren ist es nicht möglich, auf konkrete Einzelfälle einzugehen. Bei Fragen zu Themen rund um Ihre persönliche Steuererklärung (z. B. Rückfragen zum Einheitswertbescheid) wenden Sie sich daher bitte an das für Sie zuständige Finanzamt.

    Für die Erteilung des Einheitswertbescheides ist grundsätzlich die Bewertungsstelle des Finanzamts zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist.
     

    Für die Erteilung des Grundsteuerbescheides und die Erhebung der Grundsteuer ist die Kommune zuständig, in der das Grundstück belegen ist.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Elz - Gemeindekasse

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausstraße 39

    Postfach

    65604 Elz

    Postanschrift

    Rathausstraße 39

    Postfach

    65604 Elz

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Montag bis Dienstag 14:00 - 15:30 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06431 9575-40

    Telefax: 06431 9575-47

    E-Mail: Finanzen@elz-ww.de

    Weitere Informationen

    • Gemeindekasse

    Durch die Gemeindekasse erfolgt die Verwaltung der Finanzen, die sich u.a. aus den kommunalen Steuern, Gebühren und Beiträgen sowie den Zuweisungen des Landes zusammensetzen. Die Gemeindekasse ist ferner für die bankenmäßigen Auszahlungen und Einzahlungen zuständig und sie überwacht die Zahlungseingänge. Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, Zwangsvollstreckung von Forderungen - wobei die Gemeinde Elz keine eigenen Vollstreckungsbeamten hat, sondern sich hier des Landkreises Limburg-Weilburg bedient - Einzugsermächtigung, Kassenwesen, Lastschriftverfahren.
    Ausgabe von Abfallkalendern, gelben Wertstoffsäcken, Verkauf von amtlichen Abfallsäcken des Landkreises Limburg-Weilburg und Rad- und Wanderweg-Karten, Chroniken und Broschüren der Gemeinde Elz.
    Verkauf von Saisonkarten für das Elzer Schwimmbad.

    Version

    Technisch geändert am 27.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Elz - Amt 20: Amt für Finanzen

    Beschreibung

    Die Aufgaben der Finanzverwaltung sind u.a. die Aufstellung und die Ausführung des Haushaltsplans, die mittelfristige Finanzplanung, die Vermögens-, Kredit- und Rücklagenwirtschaft.

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausstraße 39

    65604 Elz

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Montag bis Dienstag 14:00 - 15:30 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06431 9575-45

    Telefax: 06431 9575-47

    E-Mail: finanzen@elz-ww.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 19.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zur Grundsteuer sind auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen der Broschüre "Steuern von A - Z" zu entnehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Finanzen am 05.03.2020

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Steuer, Grundsteuer, Steuern, Substanzsteuer, Grundsteuermesszahl, Grundbesitz, HMdF, Realsteuer, Bemessung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de