Verbot der Beseitigung oder des Abschneidens bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums Ausnahmegenehmigung

    Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen

    Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie - vor allem in stark besiedelten Räumen - besonders geschützt. 

    Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

    In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

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    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Fachdienst Bauen und Naturschutz

    Adresse

    Postanschrift

    Schiede 43

    Postfach

    65549 Limburg a. d. Lahn

    Kontakt

    Telefax: 06431 296-494

    E-Mail: 30.70@limburg-weilburg.de

    Kontaktperson

    • Frau Irmgard Nonn
      Postanschrift

      Schiede 43

      65549 Limburg a. d. Lahn

      Telefon Festnetz: 06431 296-801

      E-Mail: 30.73@Limburg-Weilburg.de

    • Herr Gerrit Rudolph
      Postanschrift

      Schiede 43

      65549 Limburg a. d. Lahn

      Telefon Festnetz: 06431 296-266

      E-Mail: 30.73@Limburg-Weilburg.de

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Elz - Amt 60: Bauamt

    Beschreibung

    Das Bauamt ist zuständig für die Durchführung von Neubau-, Sanierungs- und Bauunterhaltungsmaßnahmen an allen privaten und öffentlichen Baumaßnahmen wie Ein- und Mehrfamilienhäuser, Geschäfts- und Gewerbezentren, Verwaltungsgebäuden, Bürgerhäuser, Sportanlagen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen.
    Wer bauen will muss wissen, ob sein Bauwunsch auf seinem Grundstück aufgrund der planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Vorgaben auch umgesetzt werden kann.

    • Zentrale Bauverwaltung
    Bauangelegenheiten, Bauleitplanung, Bauprojekte in Elz und im Ortsteil Malmeneich.

    • Allgemeine Bauverwaltung
    Naturschutz, Umweltschutz, Denkmalschutz-/pflege, Bauhof, Wertstoffhof, gesplittete Abwassergebühr, Winterdienst

    • Technische Bauverwaltung
    Grundsätze zum Erschließungs- und Beitragswesen, Wassergeld, Anliegerbeiträge, Gebührenwesen, Freibad, Abwasserbeseitigung, gesplittete Abwasserabgabe, Kanalbenutzungsgebühren

    • Bautechnik Hochbau, Tiefbau
    Bauanträge und -anzeigen, Denkmalschutz, Bauunterhaltung, Spielplätze, Revitalisierung des Ortskernes, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Grundstücksentwässerung, Straßenbau, Tiefbaumaßnahmen, Straßenlampenausfall

    Adresse

    Postanschrift

    Sandweg 45

    65604 Elz

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Montag bis Dienstag 14:00 - 15:30 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefax: 06431 9575-56

    E-Mail: bauamt@elz-ww.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 27.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2024

    Stichwörter

    Fällen, Ausnahmegenehmigung, Baum, Bäume, Artenschutz, Schnitt, Naturschutz, Landschaftsbestandteil

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English