Personalausweis Ausstellung neu wegen VerlustOnline erledigen

    Personalausweis: Verlustanzeige

    Sie haben Ihren Personalausweis verloren? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.

    Beschreibung

    Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Personalausweises gegenüber der Personalausweisbehörde anzeigen.

    Sie können gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.

    Online-Dienst

    Verlustanzeige eines Passes oder Personalausweises

    ID: L100001_382516728

    Beschreibung

    Sie haben hier die Möglichkeit, den Verlust eines Personaldokumentes bei der Meldebehörde anzuzeigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Elbtal

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 1

    65627 Elbtal

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.00 - 12.00 Uhr
    Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
    Mittwoch: geschlossen
    Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr
    Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06436 9446-0

    Telefax: 06436 9446-29

    E-Mail: info@elbtal.eu

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Elbtal

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 1

    65627 Elbtal

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
    Mittwoch geschlossen
    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06436 9446-0

    Telefax: 06436 9446-29

    E-Mail: info@elbtal.eu

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Verlustanzeige
    • gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Neuausstellung eines Personalausweises fallen Gebühren nach § 1 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Identitätsdokument, Verloren, Neuer PA, Personalausweis beantragen, Lichtbildausweis, Verlust, Perso, Ausweis beantragen, neuer Personalausweis, PA, verloren, Personaldokument, Ausweis ausstellen, elektronischer Personalausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English