Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Dornburg - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 25
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Kontakt
Telefon: +49 6436 9131-0
Telefax: +49 6436 9131-32
E-Mail: Info@dornburg.de
Kontaktperson
Frau Ramona Reichwein-Weber (Sachbearbeiterin)
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
- Expresspass(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- Vorläufiger Reisepass(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Reisepass Verlust, Reisepass, Ausweis, Pass