Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    Beschreibung

    Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Hinweise für Limburg-Weilburg: Straßenreinigung

    Der Landkreis Limburg-Weilburg ist als Straßenbaulastträger für die Kreisstraßen im Landkreis Limburg-Weilburg zuständig.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Sachgebiet Mobilitätsmanagement

    Beschreibung

    • Kreisstraßenmanagement (Bau, Ausbau, Unterhaltung und Instandsetzung des ca. 235 km langen Kreisstrassennetzes und von ca. 12 km Rad- wegen an Kreisstraßen einschl. der Nebenanlagen und Leiteinrichtungen gemäß § 9 Hessisches Straßengesetz in der Neufassung vom 08.06.2003 (GVBl. S. 166). Verwaltungsaufgaben, Koordinierungsaufgaben, technische Kontroll- und Überwachungsaufgaben.)
    • Radwegenetz innerhalb des Landkreises Limburg-Weilburg 
    • Öffentlicher Personennahverkehr als Schnittstelle zur Verkehrsgesellschaft Lahn-Dill-Weil mbH (Nach dem Hessischen ÖPNV-Gesetz sind die Landkreise Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr. Zur Erledigung bedient sich der Landkreis der Verkehrsgesellschaft Lahn-Dill-Weil mbH. Die Gesellschaft hat die Aufgabe, den ÖPNV flächendeckend und bedarfsgerecht nach einheitlichen und verkehrswirtschaftlichen Gesichtspunkten sicherzustellen. Über die Schnittstelle im Verbund mit dem RMV und anderen Nahverkehrsunternehmen wird Mobilität auch über Kreisgrenzen hinaus geboten und verbessert.  
    • Maßnahmen im Bereich der Nahmobilität
    • Schnittstelle zum Sonderdienst Klimaschutz

    Adresse

    Postanschrift

    Schiede 43

    Postfach

    65549 Limburg a. d. Lahn

    Kontakt

    E-Mail: Kreisstrassen@Limburg-Weilburg.de

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Bad Camberg - Ordnungsamt

    Adresse

    Postanschrift

    Am Amthof 15

    65520 Bad Camberg

    Kontakt

    Telefon: 06434 202-311

    Telefon: 06434 202-314

    Telefax: 06434 202-343

    E-Mail: ordnungsamt@bad-camberg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Bad Camberg - Stadtbauamt

    Adresse

    Postanschrift

    Obertorstraße 10

    Postfach

    65520 Bad Camberg

    Öffnungszeiten

    derzeit nur nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06434 202-611

    Telefax: 06434 202-616

    E-Mail: stadtbauamt@bad-camberg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Stadtreinigung, Schnee räumen, Kehrmaschine, Gehwegreinigung, Schmutz, Glatteis, Schneeräumung, Winterdienst, Straße kehren, Müllabfuhr, Reinigung, Straßenreinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English