Bodenrichtwertauskunft erstellen
Wenn Sie Informationen über den Bodenrichtwert, zum Beispiel im Vorfeld eines Grundstücksverkaufs bzw. eines Bauvorhabens oder für die Grundsteuer benötigen, können Sie eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft erhalten.
Beschreibung
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit, weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Die Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre von den hessischen Gutachterausschüssen für Immobilienwerte ermittelt.
Über den Geodatenshop "Geodaten online" der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation können Sie ab dem Stichtag 01.01.2020 kostenfrei Bodenrichtwertauskünfte für Grundstücke im pdf-Format erstellen.
Die Gutachterausschüsse für Immobilienwerte bieten Ihnen auch andere Wege, die gewünschten Informationen zu erhalten:
- Sie können das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS Hessen oder das Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D) nutzen. So erhalten Sie einfach, schnell und kostenfrei einen Überblick über die Bodenrichtwerte.
- Für die Stichtage 01.01.2018 und früher wenden Sie sich bitte an den zuständigen Gutachterausschuss.
- BORIS HessenKeine weiteren Hinweise vorhanden
Online-Dienst
Geodaten online
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
Zuständigkeit
Sie können Sich an die Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen (ZGGH) wenden.
Ansprechpartner
Gemeinde Brechen - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Montag - Mittwoch 13:30 - 15:30 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06438 9129-0
Telefax: 06438 9129-50
E-Mail: info@brechen.de
Kontaktperson
Alfred Meurer (Amtsleiter)
Fax: 06438 9129-34
E-Mail: alfred.meurer@brechen.de
Esther Schuh (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 06438 9129-33
E-Mail: esther.schuh@brechen.de
Internet
Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn -Außenstelle Hofheim-
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
+++ Ankündigung: Unsere Dienstgebäude sind in der Zeit vom 27.12.2023 bis einschließlich 29.12.2023 für den Publikumsverkehr geschlossen. In diesem Zeitraum können Sie uns jedoch gern per E-Mail, Telefon oder Post kontaktieren. Vielen Dank für Ihr Verständnis. +++
Montag bis Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: +49 611 535-6000
Telefax: +49 611 327605-600
E-Mail: info.afb-limburg@hvbg.hessen.de
Internet
Amt für Bodenmanagement Limburg
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
+++ Ankündigung: Unsere Dienstgebäude sind in der Zeit vom 27.12.2023 bis einschließlich 29.12.2023 für den Publikumsverkehr geschlossen. In diesem Zeitraum können Sie uns jedoch gern per E-Mail, Telefon oder Post kontaktieren. Vielen Dank für Ihr Verständnis. +++
Montag bis Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: +49 611 535-6000
Telefax: +49 611 327605-600
E-Mail: info.afb-limburg@hvbg.hessen.de
Internet
Amt für Bodenmanagement Limburg -Anlaufstelle Eltville-
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
+++ Ankündigung: Unsere Dienstgebäude sind in der Zeit vom 27.12.2023 bis einschließlich 29.12.2023 für den Publikumsverkehr geschlossen. In diesem Zeitraum können Sie uns jedoch gern per E-Mail, Telefon oder Post kontaktieren. Vielen Dank für Ihr Verständnis. +++
Kontakt
Telefon: +49 611 535-6000
Telefax: +49 611 327605-640
E-Mail: info.afb-limburg@hvbg.hessen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
- Formulare: keine
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja, bei Antrag auf schriftliche Auskunft oder Auszug aus den Bodenrichtwerten
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
- § 196 BauGB (Bodenrichtwerte)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 17 BauGB-AV (Hessische Ausführungsverordnung zum Baugesetzbuch)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (VwKostO-MWEVW), Anlage "Verwaltungskostenverzeichnis" - Nr. 7232Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
Die Erstellung einer Bodenrichtwertauskunft ist kein Verwaltungsakt und hat keine rechtliche Bindung. Daher sind keine Rechtsmittel vorgesehen.
Verfahrensablauf
Es gibt keinen formellen Verfahrensablauf.
Sie können in gds.hessen.de über die Adress- oder Flurstücks-Suchfunktion das Grundstück auswählen, für das Sie die Bodenrichtwertinformationen benötigen. Nach Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse erhalten Sie die Bodenrichtwertauskunft per E-Mail oder per Download-Link. Die Bodenrichtwertauskunft besteht aus einer zip-Datei mit zwei pdf- Dokumenten: der Bodenrichtwertauskunft für das gewünschte Grundstück sowie vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten.
- Geodaten Online HessenKeine weiteren Hinweise vorhanden
Bearbeitungsdauer
Die Bodenrichtwertauskunft wird nach Eingabe der Daten und Absendung der Bestellung innerhalb weniger Minuten digital bereitgestellt.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Bodenrichtwerte können kostenfrei online über das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS Hessen eingesehen werden.
Online sind Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 01.01.2020 verfügbar. Für ältere Stichtage wenden Sie sich bitte an die zuständige Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Für schriftliche Auskünfte wird eine Bearbeitungsgebühr je nach zeitlichem Aufwand von mind. 28 EUR (zuzügl. MwSt.) erhoben.
Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 01.01.2020 werden außerdem wie folgt über das Download-Center von Geodaten online angeboten:
- VBORIS-Format (XML-Format)
- WFS- Bestandsdatenausgabe Bodenrichtwerte
- wms-Karten (inkl. Bodenrichtwertkarte)
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen zu den BodenrichtwertenKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation am 30.05.2023
Stichwörter
Immobilienmarkt, Bodenrichtwertkarte, Immobilienbewertung, Ackerland, Gutachterausschuss, Bodenrichtwertzone, Bauflächen, Gutachterausschüsse, Bodenrichtwerte, Grundsteuer, Bodenrichtwertinformationssystem, BORIS, Bauland, Bodenpreis, Grundstück, Grundstücksmarkt