Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ersetzen - Auskunft zur Abholbereitschaft
Beschreibung
Sie müssen nach Diebstahl, Verlust oder Unbrauchbarkeit der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ersatz beantragen. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (Dauer: 14 - 18 Tage) an den Halter, Erwerber oder die Bank ausgehändigt werden. Sie haben die Möglichkeit telefonisch anzufragen, ob die Freigabe erteilt wurde und der Fahrzeugbrief abholbereit ist.
Online-Dienst
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die zuständige Zulassungsbehörde.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Sachbereich Zulassungswesen
Beschreibung
Adresse
Postanschrift
Westerwaldstraße 111
Postfach
65549 Limburg a. d. Lahn
Kontakt
Telefax: 06431 296-730
E-Mail: 30.40@Limburg-Weilburg.de
Formulare
Zulassungsvollmacht
Weitere Informationen
Rufnummer für Terminvereinbarungen:
- 06431 296-726
- 06431 296-743
Es besteht für Sie ebenfalls die Möglichkeit, unter folgendem Link Termine online zu vereinbaren: Online-Terminvereinbarung
Hier geht es zum Kfz-Online-Portal
Zulassungsvollmacht: Zulassungsvollmacht.pdf
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 11.12.2012
Stichwörter
ZB, Fahrzeugbrief Teil II, ZB II, Zulassungsbescheinigung Teil II, Kfz, Auto, Auskunft zur Abholbereitschaft