Heimbetreuung (vollstationäre Pflege) für Menschen mit Behinderungen Kostenübernahme
Leistungen der Pflegekasse für Menschen mit Behinderungen in stationären Einrichtungen oder besonderen Wohnformen.
Beschreibung
Leben Sie als Mensch mit Behinderung (Pflegegrad 2 bis 5) in einer vollstationären Einrichtung, z.B. in einer Einrichtung über Tag und Nacht, in der
die Teilhabe am Arbeitsleben,
an Bildung
die soziale Teilhabe,
die schulische Ausbildung oder
die Erziehung von Menschen mit Behinderungen
im Vordergrund stehen?
Dann übernimmt die Pflegekasse 15 Prozent der Kosten.
Die Aufwendungen der Pflegekasse dürfen im Einzelfall je Kalendermonat 266 Euro nicht überschreiten.
Dies gilt auch für besondere Wohnformen (mehrere Personen mit Behinderung gemeinsam in einem Wohnheim/einer Wohngruppe). Dabei müssen
das gemeinsame Wohnen und die Eingliederung in die Gesellschaft im Vordergrund stehen,
das Wohn- und Betreuungsgesetz Anwendung finden,
der Umfang der Betreuung weitgehend der Versorgung in einer vollstationären Einrichtung entsprechen.
Beanspruchen Sie für die Tage, an denen Sie zu Hause gepflegt und betreut werden, anteiliges Pflegegeld, gelten die Tage der An- und Abreise als volle Tage der häuslichen Pflege.
Zuständigkeit
Beratung zur Wahl der richtigen Pflegeeinrichtung erhalten Sie beim Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer Kreisfreien Stadt sowie bei den Pflegestützpunkten.
Informationen gibt es aber auch bei Ihrer Pflegekasse. Sie ist nach § 7a SGB XI zu einer umfassenden Pflegeberatung innerhalb von 2 Wochen verpflichtet.
Den Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe können Sie über den nachfolgend genannten Link in Erfahrung bringen: Pflegestützpunkt
Hinweise für Limburg-Weilburg: Heimbetreuung (vollstationäre Pflege) für Menschen mit Behinderungen Kostenübernahme
Die Zuständigkeiten der Sachbearbeiter sind nach Ortschaften gegliedert.
Aus der nachfolgenden Tabelle können Sie den für Sie zuständigen Sachbearbeiter beim Landkreis Limburg-Weilburg ermitteln.
Sachbearbeiter
Zuständigkeiten
Beatrix Gläser
Bad Camberg
Mengerskirchen
Runkel
Selters
Villmar
Waldbrunn
Annika Türk
Limburg
Birgit Geis
Beselich
Brechen
Dornburg
Elbtal
Elz
Hadamar
Beate Weber
Hünfelden
Löhnberg
Weilburg,
Weinbach
Weilmünster
Einrichtungen außerhalb des Landkreises Limburg-Weilburg
Pia Winterwerber
Interne Assistenz
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Fachdienst Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe
Adresse
Postanschrift
Gartenstraße 1
Postfach
65549 Limburg a. d. Lahn
Kontakt
Telefax: 06431 296-449
Kontaktperson
Frau Beatrix Gläser
Postanschrift
Gartenstraße 1
65549 Limburg a. d. Lahn
Telefon Festnetz: 06431 296-319
E-Mail: 51.21@limburg-weilburg.de
Frau Annika Türk
Postanschrift
Gartenstraße 1
65549 Limburg a. d. Lahn
Telefon Festnetz: 06431 296-319
E-Mail: 51.21@limburg-weilburg.de
Frau Beate Weber
Postanschrift
Gartenstraße 1
65549 Limburg a. d. Lahn
Telefon Festnetz: 06431 296-326
E-Mail: 51.21@limburg-weilburg.de
Frau Pia Winterwerber
Postanschrift
Gartenstraße 1
65549 Limburg a. d. Lahn
Telefon Festnetz: 06431 296-394
E-Mail: 51.21@limburg-weilburg.de
Formulare
Antrag auf Sozialhilfe in Einrichtungen
Online-Antrag auf eine Leistung nach dem SGB XIII
erforderliche Unterlagen
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.
Voraussetzungen
- Pflegebedürftige sind in einer vollstationären Einrichtung für Menschen mit Behinderung untergebracht
oder
- leben i n einer besonderen Wohnform
- gilt nur für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5
Rechtsgrundlage(n)
- § 43a Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Die Leistung muss bei der Pflegekasse schriftlich beantragt werden
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer des Antrages hängt von unterschiedlichen Voraussetzungen ab. Informationen zur Bearbeitungsdauer erhalten Sie durch die für Sie zuständige Pflegekasse.
Kosten
Die Antragstellung ist kostenlos.
Bemerkungen
Weitergehende Informationen finden Sie im Beratungs- und Informationsportal: "Pflege in Hessen"
- Pflege in Hessen(Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. am 25.11.2020
Stichwörter
Tag und Nacht, Einrichtungen, besondere Wohnformen, soziale Teilhabe, Leistungen für Menschen mit Behinderung, Teilhabe am Arbeitsleben, vollstationäre Einrichtungen, besondere Wohnformen