Internationalen Führerschein beantragen
In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem EU-Führerschein einen internationalen Führerschein.
Beschreibung
Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der EU/ dem EWR benötigen Sie einen internationalen Führerschein. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Fachdienst Fahrerlaubniswesen
Adresse
Postanschrift
Westerwaldstraße 111
Postfach
65549 Limburg a. d. Lahn
Postanschrift
Limburger Straße 8-10
Postfach
35781 Weilburg
Kontakt
Telefax: 06431 296-731
E-Mail: 30.50@limburg-weilburg.de
Kontaktperson
Frau Karoline Hassler
Frau Doris Huber
Postanschrift
Westerwaldstraße 111
65549 Limburg a. d. Lahn
Telefon Festnetz: 06431 296-709
E-Mail: 30.50@limburg-weilburg.de
Herr Armin Müller
Frau Sonja Peuser
Formulare
Antrag Internationaler Führerschein
Fotomustertafel
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, ggf. mit Meldebescheinigung
- gültiger EU- Führerschein
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach der PassV (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
- Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein
Rechtsgrundlage(n)
- § 25 a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 25 b Fahrerlaubnis- Verordnung (FeV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Bitte beantragen Sie einen internationalen Führerschein bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes)
Fristen
Es gibt keine Frist. Bitte Beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Gebührennummern 207 und 126.2).
Hinweise (Besonderheiten)
- Auswärtiges Amt (Stichwort Führerschein)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch H essisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 18.11.2022
Stichwörter
Fahrerlaubnis, Übersetzung, International, internationaler Führerschein, Lappen, Ausland, Wiener Abkommen, Pariser Abkommen, Fahrausweis, Führerschein