Gesundheitszeugnis Ausstellung für Tiere

    Amtstierärztliche Kontrolle (Tiereinfuhr/-ausfuhr)

    Beschreibung

    Bei der Einfuhr von Heimtieren (Hunde, Katzen und Frettchen) aus Nicht-EU-Ländern und zwar aus den sogenannten gelisteten Drittländern in die Europäische Union müssen die Tiere entsprechend gekennzeichnet sein (Micro-Chip) und von einer Gesundheitsbescheinigung begleitet sein, in der die Einhaltung der gesundheitlichen Anforderungen für die Einfuhr von einem Amtstierarzt bestätigt wird. Für nicht gegen Tollwut geimpfte Hunde- und Katzenwelpen unter 3 Monaten ist zusätzlich eine Einfuhrgenehmigung erforderlich, die beim Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu beantragen ist.

    Ist das Herkunftsland nicht gelistet, müssen die Tiere vor der Einreise zusätzlich einer Blutuntersuchung auf Antikörper gegen Tollwut unterzogen worden sein.
    Diese Untersuchung muss mindestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens 3 Monate vor der Einreise erfolgen und in einem von der EU zugelassenen Labor durchgeführt werden.

    Heimtiere, die die gesundheitlichen Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht eingeführt werden.

    Für das Reisen mit Heimtieren innerhalb der EU gelten besondere Bestimmungen. Hunde, Katzen und Frettchen müssen gekennzeichnet sein und einen vom Haustierarzt ausgestellten Heimtierausweis besitzen, in dem insbesondere die Tollwutimpfung vom Tierarzt bestätigt wird.

    Für bestimmte Mitgliedstaaten wie Großbritannien, Irland, Schweden und Malta sind zusätzliche Anforderungen vorgesehen. Auch das Mitbringen von Hunden und Katzen aus Nicht-EU-Ländern ist nicht ohne Weiteres möglich. Setzen Sie sich in diesen Fällen rechtzeitig mit Ihrem Tierarzt oder dem zuständigen Veterinäramt in Verbindung.
    Wer Hunde oder Katzen einführt, um sie in der Europäischen Union zu verkaufen, hat weiter reichende Vorschriften einzuhalten, die er bei der zuständigen Veterinärbehörde erfragen kann.

    Bei Reisen in Nicht-EU-Länder gelten die Bestimmungen dieser Länder.

    Hinweise für Limburg-Weilburg: Amtstierärztliche Kontrolle (Tiereinfuhr/-ausfuhr)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bei Einfuhren:
    Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

    Bei Innergemeinschaftlichem Verbringen:
    Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz

    Adresse

    Postanschrift

    Gymnasiumstraße 4

    Postfach

    65589 Hadamar

    (Schloss)

    Kontakt

    Telefon: 06431 296-5869

    Telefax: 06431 296-5868

    E-Mail: 40.50@limburg-weilburg.de

    E-Mail: poststelle.avv@limburg-weilburg.de

    Version

    Technisch geändert am 05.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen finden  Sie im Internetauftritt des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft unter "Regelungen zur Einreise mit Heimtieren in die Europäische Union".

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Kontrolle, Veterinär, Tierausfuhr, Tiereinfuhr, Veterinärmediziner, Tiere, Vieharzt, Amtstierarzt, Fachtierarzt, Tierarzt, Tiermediziner, Viehdoktor, HMUKLV

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English