Zulassungsbescheinigung Teil I ErsatzOnline erledigen

    Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ersetzen

    Beschreibung

    Die Zulassungsbescheinigung Teil I hat den Fahrzeugschein abgelöst. Sie ist eine amtliche Urkunde zur Klärung des Eigentums an einem Kraftfahrzeug und der Erfüllung der technischen Betriebsvoraussetzungen. Die in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Person ist der Halter des entsprechenden Fahrzeug und damit nicht zwangsläufig auch Eigentümer oder gar Besitzer (auch wenn in den meisten Fällen davon auszugehen ist).

    Vorteile sind die höhere Fälschungssicherheit, die EU-weite Lesbarkeit und Vereinheitlichung sowie der höhere Informationsgehalt.

    Eine generelle Umtauschpflicht des alten Fahrzeugscheins in die neue Zulassungsbescheinigung Teil I besteht nicht. Allerdings darf es für ein Fahrzeug kein Nebeneinander von alten und neuen Papieren geben. Automatisch umgetauscht wird, wenn ohnehin ein neuer Fahrzeugschein auszustellen ist, weil dieser z. B. verloren gegangen ist (unabhängig davon, ob der alte Fahrzeugbrief noch vorhanden ist). Der Fahrzeugschein wird vernichtet und durch die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt, der Fahrzeugbrief entwertet und durch die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt.

    Online-Dienst

    Kfz-Online

    ID: L100001_376801198

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

    Die örtliche Zuständigkeit richtet sich

    • bei natürlichen Personen nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
    • bei juristischen Personen nach dem Sitz der Haupt- oder Zweigniederlassung; dies gilt auch für Personengesellschaften, die ins Handelsregister eingetragen werden (z. B. OHG und KG) oder für eine eingetragene Kauffrau bzw. einen eingetragenen Kaufmann.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Sachbereich Zulassungswesen

    Beschreibung

    Adresse

    Postanschrift

    Westerwaldstraße 111

    Postfach

    65549 Limburg a. d. Lahn

    Kontakt

    Telefax: 06431 296-730

    E-Mail: 30.40@Limburg-Weilburg.de

    Formulare

    Zulassungsvollmacht

    Weitere Informationen

    Es besteht für Sie die Möglichkeit, unter folgendem Link Termine online zu vereinbaren:   Online-Terminvereinbarung

    Hier geht es zum Kfz-Online-Portal

    Zulassungsvollmacht: Zulassungsvollmacht.pdf

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung)
    • Bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht zusätzlich der gültige Personalausweis oder der Reisepass der bzw. des Bevollmächtigten
    • Bei minderjährigen Fahrzeughaltern zusätzlich die Einverständniserklärung und die gültigen Ausweisdokumente der gesetzlichen Vertreter (i. d. R. der Eltern)
    • Alter Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (falls vorhanden).
    • Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I ist ggf. zusätzlich die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung erforderlich.
    • Ggf. bei Diebstahl Anzeigebestätigung der Polizei
    • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO (HU-Prüfbericht)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Sie beträgt mindestens 20,20 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Probleme bereitet mitunter die Übertragung alter Informationen in die neuen Papiere. Grundsätzlich dient das neue Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I zur Übernahme der Eintragungen im Feld "Bemerkungen" des früheren Fahrzeugscheins. Reicht der Platz dort nicht aus, wird ein Beiblatt ausgegeben; mitunter auch angeheftet.

    Überprüfen Sie die korrekte Übertragung aller Informationen bei Ausstellung der neuen Papiere und reklamieren Sie evtl. Unstimmigkeiten möglichst sofort.

    Lassen Sie sich bei Ausstellung der neuen Papiere den alten Fahrzeugbrief entwertet aushändigen, um ein Dokument über die bisherigen Eintragungen zu besitzen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 11.12.2012

    Version

    Technisch geändert am 15.03.2024

    Stichwörter

    ZB I, ZB I ersetzen, Zulassungsbescheinigung Teil I, Fahrzeugschein, ZB, Fahrzeugscheinersetzen, Zulassungsbescheinigung, Teil I

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de