Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Gewährung

    Förderungsgewährung in der Kindertagespflege

    Beschreibung

    Die Kindertagespflege dient der Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater und ist zumeist ein Angebot der öffentlichen Jugendhilfe, also der Jugendämter der Landkreise und Städte.  Die Betreuung findet in der Regel im Haushalt Tagesmutter oder des Tagesvaters statt, kann aber auch im Haushalt der Eltern des Kindes oder in anderen geeigneten Räumen erfolgen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege sind in Hessen die Jugendämter der Landkreise oder der Städte zuständig.

    Hinweise für Limburg-Weilburg: Förderungsgewährung in der Kindertagespflege

    Ihre Kontaktpersonen

    Finanzielle Förderung:


    Kreishaus Limburg, Schiede 43
    Frau Noll, 06431 296-342
    Frau Thessmann, 06431 296-110

    Außenstelle Weilburg; Limburger Str. 8 - 10
    Frau Stahl, 06431 296-5535

    Informationen für Tagespflegepersonen:

    Frau Roos, 06431 296-351

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Sachbereich: Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege

    Adresse

    Postanschrift

    Schiede 43

    Postfach

    65549 Limburg a. d. Lahn

    Postanschrift

    Limburger Straße 8 - 10

    Postfach

    35781 Weilburg

    Kontakt

    E-Mail: 50.60@Limburg-Weilburg.de

    Formulare

    Informationen zur Kindertagespflege
    Kostenbeiträge in der Kindertagespflege, Stand 1.8.2022
    Einverständnis Kommune "Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege"
    Antrag auf Erlass des Kostenbeitrages zur Kindertagespflege
    Online-Antrag auf Kindertagespflege
    Einverständnis Kindertagespflegeperson "Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege"

    Version

    Technisch geändert am 29.12.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.

    Formulare

    Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.

    Voraussetzungen

    Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung seines dritten Lebensjahres Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.

    Nach Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt besteht ein Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege gefördert werden. Dies gilt in der Regel auch für Schulkinder.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Limburg-Weilburg: Förderungsgewährung in der Kindertagespflege

    Verfahrensablauf

    Die Eltern wenden sich an das Jugendamt ihres Landkreises oder ihrer Stadt und lassen sich dort beraten.

    Kosten

    Für die Betreuung des Kindes in Kindertagespflege ist in der Regel ein Elternbeitrag an das Jugendamt zu entrichten.

    Bemerkungen

    Siehe auch unter "Elternbeitrag Kindertagespflege (Festsetzung und Übernahme) und unter "Tagesmutter/Tagesvater - Erlaubnis zur Kindertagespflege".

    Informationen zur Kindertagespflege in Hessen bietet das Hessische Ministerium für Soziales und Integration im Internet (www. soziales.hesssen.de).

    Das Hessische Kindertagespflegebüro (HKTB) in Maintal, eine vom Land geförderte, hessenweit tätige Servicestelle für Kindertagespflege, hält eine Vielzahl von Informationen unter www.hktb.de bereit.

    Umfassende Hinweise erhalten Sie auch auf der Homepage des Jugendamtes Ihres Landkreises oder Ihres Wohnortes.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English