Vormundschaft
Beschreibung
Für ein minderjähriges Kind wird durch das Gericht ein Vormund bestellt,
- wenn beide Elternteile sich nicht ausreichend um die Angelegenheiten Ihres Kindes kümmern können oder wollen. Den Eltern wird in diesem Fall oftmals die elterliche Sorge entzogen.
- wenn beide sorgeberechtigten Eltern versterben bzw., sofern nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist, wenn dieser stirbt.
- wenn nicht festgestellt werden kann, wer die Eltern eines Kindes sind.
Zum Vormund kann eine bestimmte Person, ein Verein oder das örtliche Jugendamt bestellt werden.
Das Jugendamt wird automatisch Vormund, wenn eine minderjährige unverheiratete Mutter ein Kind bekommt. Dies gilt nicht, wenn der Vater des Kindes volljährig ist, die Vaterschaft vor der Geburt festgestellt ist und die Eltern eine Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge abgegeben haben. Diese Vormundschaft endet, sobald die Mutter volljährig wird. Zu dieser Vormundschaft "kraft Gesetzes" gibt es noch ergänzende Regelungen, wann die Vormundschaft nicht bzw. in welchen Fällen sie ebenfalls eintritt. Informationen dazu erhalten Sie beim Jugendamt.
Anstelle der Vormundschaft ist auch eine Pflegschaft möglich. Eine Pflegschaft umfasst nur einige Regelungsbereiche der Vormundschaft, z. B. Aufenthaltsbestimmungsrecht und Gesundheitsfürsorge.
Aufgaben des Vormunds:
Der Vormund vertritt das Kind in allen rechtlichen Angelegenheiten. Er stellt zum Beispiel Anträge bei Behörden, führt Klagen, erteilt Operationseinwilligungen und verwaltet dessen Vermögen. Der Vormund entscheidet auch, wo das Kind lebt und welche Schule es besucht.
Hinweise für Wetzlar: Vormundschaft (IES:Wetzlar)
- VormundschaftKeine weiteren Hinweise vorhanden
Zuständigkeit
Das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Wetzlar - Jugendamt
Aktuelles
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch und Freitag:
8 bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag:
8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
sowie nach vorheriger Vereinbarung
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag: 8 bis 16 Uhr
Kontakt
Telefon: 06441 995111
Telefax: 06441 995104
E-Mail: info51@wetzlar.de
Internet
Stadt Wetzlar - Abteilung Frühe Hilfen | Kinderschutz
Aktuelles
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06441 995181
Telefax: 06441 995104
E-Mail: fruehehilfen@wetzlar.de
Kontaktperson
Frau Christine König
Internet
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Mündel, Betreuung, Vormund, Betreuer, Amtsvormundschaft, Vormundschaft