Kinderreisepass Ausstellung
Wenn Sie mit Ihren Kindern außerhalb Deutschlands verreisen möchten, müssen Sie für das Kind ein Reisedokument, wie beispielsweise, Kinderreisepass, Personalausweis oder, in Abhängigkeit vom Reisezielland, einen regulärer Reisepass beantragen.
Beschreibung
Der Kinderreisepass ist ein Reisedokument für Kinder unter 12 Jahren
Der Kinderreisepass wird von den meisten Staaten weltweit anerkannt. Seit dem 1. Januar 2021 beantragte Kinderreisepässe werden mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit.
Kinderreisepässe können innerhalb des Gültigkeitszeitraums verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass.
Hinweise für Wetzlar: Kinderreisepass (IES:Wetzlar)
Für WETZLAR gilt:
Kinderreisepässe werden seit dem 01.11.2007 für eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren ausgestellt. Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung, maximal aber mit einer Gültigkeit bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Vor dem 01.11.2007 ausgestellte Kinderreisepässe wurden mit einer Gültigkeit bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres sowie einer Verlängerungsmöglichkeit bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt. Diese Kinderreisepässe bleiben auch nach dem 01.11.2007 bis zum Ende ihrer Laufzeit gültig.
Kinderreisepässe, die vor dem 01.11.2007 ausgestellt wurden und bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres gültig sind, können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden.
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Kinderreisepasses ist ausschließlich vor Ablauf dieser Gültigkeitsdauer zulässig. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird der Kinderreisepass ungültig. In diesen Fällen muss eine Neuausstellung erfolgen.
Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren werden elektronische Reisepässe ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern können auch für Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren elektronische Reisepässe und Personalausweise ausgestellt werden. Fingerabdrücke werden erst ab dem 6. Lebensjahr aufgenommen.
- KinderreisepassKeine weiteren Hinweise vorhanden
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständige Stelle für die Ausstellung des Kinderreisepasses ist die Passbehörde (Bürgermeisterin oder Bürgermeister beziehungsweise Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister) Ihres Wohnortes.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihres Wohnortes, das die Aufgaben der Passbehörde wahrnimmt.
Ansprechpartner
Stadt Wetzlar - Stadtbüro
Aktuelles
Beschreibung
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.
Termine werden angeboten in der Zeit von Mo-Do. 8:00 – 16:00 und Fr. 8:00 – 18:00 Uhr
Folgende Anliegen können am Schnellschalter ohne Termin erledigt werden (hierfür ziehen Sie im Foyer des Rathauses ein Ticket):
- Abholung Personalausweis oder Reisepass
- Antrag Führungszeugnis / Gewerbezentralregisterauskunft (auch online beim Bundesamt für Justiz möglich)
- Meldebescheinigungen / Melderegisterauskünfte (auch online Online-Rathaus möglich)
- Setzen / Aktivieren Ausweis-PIN
Dieser Schnellschalter (gilt nur für das Stadtbüro im Rathaus und nicht für die Stadtteilbüros) ist Mo – Fr von 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr besetzt.
Das Stadtbüro im Erdgeschoss des Neuen Rathauses stellt Ihnen ein umfangreiches Dienstleistungsangebot der Stadt zentral zur Verfügung und bietet neben kurzen Wegen auch ausgedehnte Öffnungszeiten.
Die Stadtteilbüros in den Wetzlarer Stadtteilen sind mit dem Stadtbüro organisatorisch verbunden und wickeln neben den stadtteilspezifischen Aufgaben die gleichen Dienstleistungen ab. Diese vorteilhafte Verknüpfung ermöglicht es Ihnen, Ihre Wünsche und Anliegen als Bewohner der Wetzlarer Kernstadt auch in den Stadtteilbüros vorzutragen und umgekehrt.
In der Regel werden Ihre Anliegen bei uns abschließend bearbeitet und sind nur mit einer kurzen Wartezeit verbunden.
Adresse
Postanschrift
Ernst-Leitz-Straße 30
35578 Wetzlar
Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon: 06441 115
Telefax: 06441 993244
E-Mail: stadtbuero@wetzlar.de
Kontaktperson
Stadtbüro
Internet
Stadt Wetzlar - Stadtteilbüro Nauborn
Aktuelles
Beschreibung
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termin e möglich.
Adresse
Postanschrift
Schulgasse 7
35580 Wetzlar
Öffnungszeiten
Montag: 12:00 – 18:00 Uhr
Dienstag: geschlossen
Mittwoch: 08:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: geschlossen
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termin e möglich.
Kontakt
Telefon: 06441 92084
Telefax: 06441 92085
E-Mail: stadtteilbuero-nauborn@wetzlar.de
Internet
Stadt Wetzlar - Stadtteilbüro Steindorf
Aktuelles
Beschreibung
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termin e möglich.
Adresse
Postanschrift
Schulstraße 2
35579 Wetzlar
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr
Freitag: geschlossen
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termin e möglich.
Kontakt
Telefon: 06441 92074
Telefax: 06441 92075
E-Mail: stadtteilbuero-steindorf@wetzlar.de
Internet
Stadt Wetzlar - Stadtteilbüro Münchholzhausen
Aktuelles
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Adresse
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Rechtenbacher Straße 2
35581 Wetzlar
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 – 13:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: geschlossen
Mittwoch: 10:00 – 14:00 Uhr, 15:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag: geschlossen
Freitag: 07:30 – 14:00 Uhr
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.
Kontakt
Telefon: 06441 97143
Telefax: 06441 97144
E-Mail: stadtteilbuero-muenchholzhausen@wetzlar.de
Internet
Weitere Informationen
Stadt Wetzlar - Stadtteilbüro Dutenhofen
Aktuelles
Beschreibung
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Adresse
Postanschrift
Zum Seifengraben 12
35582 Wetzlar
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 07:30 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.
Kontakt
Telefon: 0641 920227
Telefax: 0641 920228
E-Mail: stadtteilbuero-dutenhofen@wetzlar.de
Internet
Weitere Informationen
Stadt Wetzlar - Stadtteilbüro Garbenheim
Aktuelles
Beschreibung
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termin e möglich.
Adresse
Postanschrift
Backhausstraße 3
35583 Wetzlar
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen
Dienstag: 12:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstags: 07:30 – 13:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag: geschlossen
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termin e möglich.
Kontakt
Telefon: 06441 946126
Telefax: 06441 946127
E-Mail: stadtteilbuero-garbenheim@wetzlar.de
Internet
Weitere Informationen
Stadt Wetzlar - Stadtteilbüro Naunheim
Aktuelles
Beschreibung
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termin e möglich.
Adresse
Postanschrift
Schulplatz 2
35584 Wetzlar
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag: geschlossen
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.
Kontakt
Telefon: 06441 93047
Telefax: 06441 93048
E-Mail: stadtteilbuero-naunheim@wetzlar.de
Internet
Stadt Wetzlar - Stadtteilbüro Blasbach/Hermannstein
Aktuelles
Beschreibung
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termin e möglich.
Adresse
Postanschrift
Blasbacher Straße 12
35586 Wetzlar
Öffnungszeiten
Montag: 12:00 – 18:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 – 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.
Kontakt
Telefon: 06441 993280
Telefon: 06441 993281
Telefax: 06441 993284
E-Mail: stadtteilbuero-hermannstein@wetzlar.de
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- alter Kinderreisepass oder andere nicht mehr gültige Ausweisdokumente (sofern vorhanden) oder Geburtsurkunde des Kindes
- aktuelles biometrisches Lichtbild des Kindes
- gegebenenfalls weitere Nachweise wie zum Beispiel Personenstandsurkunden und/oder Staatsangehörigkeitsurkunden
- wenn beide sorgeberechtigte Elternteile den Antrag stellen: Personalausweise oder Reisepässe der Eltern und bei unverheirateten Eltern zusätzlich Sorgerechtserklärung oder Sorgerechtsbeschluss
-
wenn sorgeberechtigte Elternteile, die zusammenleben, den Antrag nicht gemeinsam stellen: zusätzlich
- schriftliche Einverständniserklärung des anderen Elternteils, soweit dieser nicht aus tatsächlichen Gründen verhindert ist, die Einverständniserklärung abzugeben
- gegebenenfalls Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des anderen Elternteils
- wenn sorgeberechtigte Eltern nicht nur vorübergehend getrennt leben, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen, soweit davon auszugehen ist, dass der andere Elternteil mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes einverstanden ist
-
bei einer oder einem Sorgeberechtigten mit alleinigem Sorgerecht
- gegebenenfalls zusätzlich Sorgerechtserklärung oder, wenn keine vorhanden ist, eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht
- gegebenenfalls rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss oder nachträglicher Beschluss des Familiengerichts über das alleinige Sorgerecht oder vorläufiger Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts (wenn beide Eltern im Inland leben)
- bei Vormundschaft: zusätzlich Urkunde über die Bestellung zum Vormund
Hinweise für Wetzlar: Kinderreisepass (IES:Wetzlar)
Ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild) wird benötigt. Gerne können Sie an unserem Self-Service-Terminal im Rathaus ein biometrisches Passbild gegen eine Gebühr von 8,00 EUR machen.
Formulare
- Formulare: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Beantragung eines Kinderreisepasses sind:
- Ihr Kind ist deutscher Staatsangehöriger.
- Ihr Kind muss jünger als 12 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
- § 1 Absatz 2 Nummer 2 Passgesetz (PassG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 5 Absatz 2 und 4 Satz 2 und 3 Passgesetz (PassG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 6 Passgesetz (PassG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 15 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe f, Nummer 2 und Absatz 2 Passverordnung (PassV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
Klage auf Ausstellung eines Kinderreisepasses
Verfahrensablauf
Ein Kinderreisepass kann auf Antrag ausgestellt werden.
Den Antrag können Sie als sorgeberechtigte Eltern beziehungsweise als allein sorgeberechtigte Person stellen.
Ihr Kind muss bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein, damit die Passbehörde seine Identität prüfen kann. Falls es nicht dabei sein kann, muss die Identitätsprüfung bei Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der Kinderreisepass nicht ausgehändigt.
Fristen
Seit dem 1. Januar 2021 ist der Kinderreisepass ein Jahr gültig. Innerhalb des Gültigkeitszeitraums kann der Kinderreisepass bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres um jeweils ein Jahr verlängert und aktualisiert werden (z um Beispiel neues Lichtbild, Änderung der Augenfarbe oder Größe).
Bearbeitungsdauer
Der Kinderreisepass wird von der Passbehörde in der Regel sofort ausgestellt und ausgehändigt beziehungsweise verlängert, wenn die benötigten Unterlagen vorliegen.
Kosten
13€
Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).
Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen elektronischen Reisepass.
Wenn Sie ein mehrere Jahre gültiges Dokument für Ihr Kind, das noch nicht 12 Jahre alt ist, beantragen wollen, können Sie anstelle eines Kinderreisepasses einen Personalausweis oder einen Reisepass beantragen. Mit einem Personalausweis kann Ihr Kind innerhalb der EU problemlos grenzüberschreitend reisen. Personalausweise für Kinder sind maximal sechs Jahre gültig. Für bestimmte Reiseziele, zum Beispiel die USA oder Kanada, ist die visumfreie touristische Einreise lediglich mit einem regulären Reisepass möglich. Soll Ihr Kind einen Kinderreisepass für die Reise nutzen, wäre für dieses Reisezielland - zusätzlich zum Kinderreisepass - ein Visum erforderlich. Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 11.02.2022
Stichwörter
Namensänderung, Kinderreisepass für Auslandsdeutsche, Ausstellung, Änderung der Daten Kinderreisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass, Bürgeramt, Urlaub, Diebstahl Kinderreisepass, Unzuständige Behörde, Verlust Kinderreisepass, mit Kindern verreisen, Identifikation, Kinderreisepass gestohlen, Passbehörde