Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.
Hinweise für Wetzlar: Straßenreinigungsgebühren (IES:Wetzlar)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Wetzlar - Kassen- und Steueramt
Aktuelles
Beschreibung
Aufgabenbereiche:
Kasse
- Entgegennahme aller Einnahmen
- Mahnung rückständiger Forderungen
- Leistung von Zahlungen
Steuerabteilung
Festsetzung von:
- Gewerbesteuer
- Hundesteuer
- Müllabfuhrgebühren (Hausmüll) für den Eigenbetrieb Stadtreinigung
- Straßenreinigungsgebühren für den Eigenbetrieb Stadtreinigung
- Vergnügungssteuer
- Wassergebühren für den Eigenbetrieb Wasserversorgung
- Abwassergebühren
Weitere Informationen und unsere Bankverbindung erhalten Sie hier:
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag + Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Termine sind nach Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Kontakt
Telefon: 06441 992101
Telefax: 06441 992104
E-Mail: kassen-steueramt@wetzlar.de
Kontaktperson
Frau Saazer
Frau Dickel
Frau Kauß
Frau Schmidt
Frau Seibert
Frau Konow
Internet
Formulare
7.01 Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze
Stadt Wetzlar - Team Grundbesitzabgaben
Aktuelles
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag + Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06441 992125
Kontaktperson
Frau Schmidt
Frau Saazer
Frau Kauß
Frau Dickel
Frau Seibert
Frau Konow
Internet
Formulare
7.01 Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wetzlar: Straßenreinigungsgebühren (IES:Wetzlar)
Für WETZLAR gilt:
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Wetzlar: Straßenreinigungsgebühren (IES:Wetzlar)
Für WETZLAR gilt:
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise für Wetzlar: Straßenreinigungsgebühren (IES:Wetzlar)
Für WETZLAR gilt:
Wenden Sie sich hier bitte an Ihre Ansprechpartner/innen.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Stadtreinigung, Schnee räumen, Kehrmaschine, Gehwegreinigung, Schmutz, Glatteis, Schneeräumung, Winterdienst, Straße kehren, Müllabfuhr, Reinigung, Straßenreinigung