Fundsachen

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
     

    Aufbewahrung und Versteigerung
     

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
     

    Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

    Hinweise für Wetzlar: Fundsachen

    Für WETZLAR gilt:

    Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.

    Aufbewahrung und Versteigerung

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

    Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Das Ordnungsamt (Fundbüro) Ihrer Gemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Wetzlar - Stadtbüro

    Aktuelles

    Beschreibung

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.

    Termine werden angeboten in der Zeit von Mo-Do. 8:00 – 16:00 und Fr. 8:00 – 18:00 Uhr

    Folgende Anliegen können am Schnellschalter ohne Termin erledigt werden (hierfür ziehen Sie im Foyer des Rathauses ein Ticket):

    • Abholung Personalausweis oder Reisepass
    • Antrag Führungszeugnis / Gewerbezentralregisterauskunft (auch online beim Bundesamt für Justiz möglich)
    • Meldebescheinigungen / Melderegisterauskünfte (auch online Online-Rathaus möglich)
    • Setzen / Aktivieren Ausweis-PIN

    Dieser Schnellschalter (gilt nur für das Stadtbüro im Rathaus und nicht für die Stadtteilbüros) ist Mo – Fr von 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr besetzt.

    Das Stadtbüro im Erdgeschoss des Neuen Rathauses stellt Ihnen ein umfangreiches Dienstleistungsangebot der Stadt zentral zur Verfügung und bietet neben kurzen Wegen auch ausgedehnte Öffnungszeiten.

    Die Stadtteilbüros in den Wetzlarer Stadtteilen sind mit dem Stadtbüro organisatorisch verbunden und wickeln neben den stadtteilspezifischen Aufgaben die gleichen Dienstleistungen ab. Diese vorteilhafte Verknüpfung ermöglicht es Ihnen, Ihre Wünsche und Anliegen als Bewohner der Wetzlarer Kernstadt auch in den Stadtteilbüros vorzutragen und umgekehrt.      

    In der Regel werden Ihre Anliegen bei uns abschließend bearbeitet und sind nur mit einer kurzen Wartezeit verbunden.

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Leitz-Straße 30

    35578 Wetzlar

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon: 06441 115

    Telefax: 06441 993244

    E-Mail: stadtbuero@wetzlar.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Wetzlar - Stadtteilbüro Nauborn

    Aktuelles

    Beschreibung

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termin e möglich.

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulgasse 7

    35580 Wetzlar

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 12:00 – 18:00 Uhr
    Dienstag: geschlossen
    Mittwoch: 08:00 – 16:00 Uhr
    Donnerstag: geschlossen
    Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.

    Kontakt

    Telefon: 06441 115

    Telefax: 06441 92085

    E-Mail: stadtteilbuero-nauborn@wetzlar.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Wetzlar - Stadtteilbüro Steindorf

    Aktuelles

    Beschreibung

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termin e möglich.

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 2

    35579 Wetzlar

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
    Dienstag: 14:00 – 18:00 Uhr
    Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
    Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr
    Freitag: geschlossen

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.

    Kontakt

    Telefon: 06441 115

    Telefax: 06441 92075

    E-Mail: stadtteilbuero-steindorf@wetzlar.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Wetzlar - Stadtteilbüro Münchholzhausen

    Aktuelles

    Beschreibung

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termin e möglich.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rechtenbacher Straße 2

    35581 Wetzlar

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 – 13:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr
    Dienstag: geschlossen
    Mittwoch: 10:00 – 14:00 Uhr, 15:00 – 18:00 Uhr
    Donnerstag: geschlossen
    Freitag: 07:30 – 14:00 Uhr

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.

    Kontakt

    Telefon: 06441 115

    Telefax: 06441 97144

    E-Mail: stadtteilbuero-muenchholzhausen@wetzlar.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Der Zugang ist nicht barrierefrei erreichbar.

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Wetzlar - Stadtteilbüro Dutenhofen

    Aktuelles

    Beschreibung

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.

    Adresse

    Hausanschrift

    Zum Seifengraben 12

    35582 Wetzlar

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten:
    Montag: geschlossen
    Dienstag: 07:30 – 12:00 Uhr
    Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
    Donnerstag: 14:00 – 18:00 Uhr
    Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.

    Kontakt

    Telefon: 06441 115

    Telefax: 0641 920228

    E-Mail: stadtteilbuero-dutenhofen@wetzlar.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Der Zugang ist nicht barrierefrei erreichbar.

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Wetzlar - Stadtteilbüro Garbenheim

    Aktuelles

    Beschreibung

    Das Stadtteilbüro Garbenheim ist wegen Umzugs ab Dienstag, 23. April 2024, vorübergehend geschlossen. Voraussichtliche Wiedereröffnung in der neuen Adresse, Kreisstraße 94, ist am Dienstag, 4. Juni.

    Adresse

    Hausanschrift

    Backhausstraße 3

    35583 Wetzlar

    Öffnungszeiten

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.

    Montag: geschlossen
    Dienstag: 12:00 – 16:00 Uhr
    Mittwoch: geschlossen
    Donnerstag: 07:30 – 13:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr
    Freitag: geschlossen

    Kontakt

    Telefon: 06441 115

    Telefax: 06441 946127

    E-Mail: stadtteilbuero-garbenheim@wetzlar.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Der Zugang ist nicht barrierefrei erreichbar.

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Wetzlar - Stadtteilbüro Naunheim

    Aktuelles

    Beschreibung

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termin e möglich.

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulplatz 2

    35584 Wetzlar

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten:
    Montag: 08:00 – 13:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr
    Dienstag: 10:00 – 13:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr
    Mittwoch: 08:00 – 13:00 Uhr
    Donnerstag: 08:00 – 13:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr
    Freitag: geschlossen

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.

    Kontakt

    Telefon: 06441 115

    Telefax: 06441 93048

    E-Mail: stadtteilbuero-naunheim@wetzlar.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Wetzlar - Stadtteilbüro Blasbach/Hermannstein

    Aktuelles

    Beschreibung

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termin e möglich.

    Adresse

    Hausanschrift

    Blasbacher Straße 12

    35586 Wetzlar

    Öffnungszeiten

    Montag: 12:00 – 18:00 Uhr
    Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr
    Mittwoch: 07:30 – 12:00 Uhr
    Donnerstag: 07:30 – 12:00 Uhr
    Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.

    Kontakt

    Telefon: 06441 115

    Telefax: 06441 993284

    E-Mail: stadtteilbuero-hermannstein@wetzlar.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Der Zugang ist nicht barrierefrei erreichbar.

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wetzlar: Fundsachen

    Kosten

    Hinweise für Wetzlar: Fundsachen

    Für WETZLAR gilt:

    Die Aufbewahrungsgebühr beträgt 3 Prozent des Wertes, mindestens 10 Euro. Die Gebühren können bar oder mit EC-Karte (Stadtbüro) entrichtet werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Stichwörter

    Finderlohn, Verlorene Sachen, Verloren, Gefunden, Fundbüro, Fundamt, Fundsachen, Wertsachen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de