Wohnsitz Abmeldung

    Wohnung Abmeldung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Hinweise für Wetzlar: Wohnung Abmeldung (IES:Wetzlar)

    Für WETZLAR gilt:

    Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung Ihrer Wohnung ist also nur dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen (Nebenwohnung) aufgeben.

    Bei einem Wohnungswechsel innerhalb Deutschlands (Inland) müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen lediglich bei der Meldebehörde der Zuzugsgemeinde anmelden. Diese informiert dann im Rahmen eines bundesweit festgelegten automatisierten Rückmeldeverfahrens die Meldebehörde der Wegzugsgemeinde.


    Wenn Sie nicht umziehen, sondern lediglich eine von mehreren Wohnungen aufgeben, müssen Sie diese Wohnung bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich Sie mit der Hauptwohnung gemeldet sind, abmelden.

    Wenn Sie den Wohnungsstatus (Hauptwohnung, Nebenwohnung) ändern wollen, müssen Sie dies grundsätzlich ebenfalls gegenüber der Meldebehörde erklären, die für die neue Hauptwohnung zuständig ist.

    Falls Sie eine in Wetzlar liegende Nebenwohnung abmelden möchten, können Sie dies auch über den Link unter dem Punkt "Anträge, Downloads und Links" selbstständig veranlassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Ansprechpartner

    Stadt Wetzlar - Stadtbüro

    Aktuelles

    Beschreibung

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.

    Termine werden angeboten in der Zeit von Mo-Do. 8:00 – 16:00 und Fr. 8:00 – 18:00 Uhr

    Folgende Anliegen können am Schnellschalter ohne Termin erledigt werden (hierfür ziehen Sie im Foyer des Rathauses ein Ticket):

    • Abholung Personalausweis oder Reisepass
    • Antrag Führungszeugnis / Gewerbezentralregisterauskunft (auch online beim Bundesamt für Justiz möglich)
    • Meldebescheinigungen / Melderegisterauskünfte (auch online Online-Rathaus möglich)
    • Setzen / Aktivieren Ausweis-PIN

    Dieser Schnellschalter (gilt nur für das Stadtbüro im Rathaus und nicht für die Stadtteilbüros) ist Mo – Fr von 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr besetzt.

    Das Stadtbüro im Erdgeschoss des Neuen Rathauses stellt Ihnen ein umfangreiches Dienstleistungsangebot der Stadt zentral zur Verfügung und bietet neben kurzen Wegen auch ausgedehnte Öffnungszeiten.

    Die Stadtteilbüros in den Wetzlarer Stadtteilen sind mit dem Stadtbüro organisatorisch verbunden und wickeln neben den stadtteilspezifischen Aufgaben die gleichen Dienstleistungen ab. Diese vorteilhafte Verknüpfung ermöglicht es Ihnen, Ihre Wünsche und Anliegen als Bewohner der Wetzlarer Kernstadt auch in den Stadtteilbüros vorzutragen und umgekehrt.      

    In der Regel werden Ihre Anliegen bei uns abschließend bearbeitet und sind nur mit einer kurzen Wartezeit verbunden.

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Leitz-Straße 30

    35578 Wetzlar

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon: 06441 115

    Telefax: 06441 993244

    E-Mail: stadtbuero@wetzlar.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Wetzlar - Stadtteilbüro Nauborn

    Aktuelles

    Beschreibung

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termin e möglich.

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulgasse 7

    35580 Wetzlar

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 12:00 – 18:00 Uhr
    Dienstag: geschlossen
    Mittwoch: 08:00 – 16:00 Uhr
    Donnerstag: geschlossen
    Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.

    Kontakt

    Telefon: 06441 115

    Telefax: 06441 92085

    E-Mail: stadtteilbuero-nauborn@wetzlar.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Wetzlar - Stadtteilbüro Steindorf

    Aktuelles

    Beschreibung

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termin e möglich.

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 2

    35579 Wetzlar

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
    Dienstag: 14:00 – 18:00 Uhr
    Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
    Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr
    Freitag: geschlossen

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.

    Kontakt

    Telefon: 06441 115

    Telefax: 06441 92075

    E-Mail: stadtteilbuero-steindorf@wetzlar.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Wetzlar - Stadtteilbüro Münchholzhausen

    Aktuelles

    Beschreibung

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termin e möglich.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rechtenbacher Straße 2

    35581 Wetzlar

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 – 13:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr
    Dienstag: geschlossen
    Mittwoch: 10:00 – 14:00 Uhr, 15:00 – 18:00 Uhr
    Donnerstag: geschlossen
    Freitag: 07:30 – 14:00 Uhr

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.

    Kontakt

    Telefon: 06441 115

    Telefax: 06441 97144

    E-Mail: stadtteilbuero-muenchholzhausen@wetzlar.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Der Zugang ist nicht barrierefrei erreichbar.

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Wetzlar - Stadtteilbüro Dutenhofen

    Aktuelles

    Beschreibung

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.

    Adresse

    Hausanschrift

    Zum Seifengraben 12

    35582 Wetzlar

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten:
    Montag: geschlossen
    Dienstag: 07:30 – 12:00 Uhr
    Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
    Donnerstag: 14:00 – 18:00 Uhr
    Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.

    Kontakt

    Telefon: 06441 115

    Telefax: 0641 920228

    E-Mail: stadtteilbuero-dutenhofen@wetzlar.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Der Zugang ist nicht barrierefrei erreichbar.

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Wetzlar - Stadtteilbüro Garbenheim

    Aktuelles

    Beschreibung

    Das Stadtteilbüro Garbenheim ist wegen Umzugs ab Dienstag, 23. April 2024, vorübergehend geschlossen. Voraussichtliche Wiedereröffnung in der neuen Adresse, Kreisstraße 94, ist Anfang Juni. 

    Adresse

    Hausanschrift

    Backhausstraße 3

    35583 Wetzlar

    Öffnungszeiten

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.

    Montag: geschlossen
    Dienstag: 12:00 – 16:00 Uhr
    Mittwoch: geschlossen
    Donnerstag: 07:30 – 13:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr
    Freitag: geschlossen

    Kontakt

    Telefon: 06441 115

    Telefax: 06441 946127

    E-Mail: stadtteilbuero-garbenheim@wetzlar.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Der Zugang ist nicht barrierefrei erreichbar.

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Wetzlar - Stadtteilbüro Naunheim

    Aktuelles

    Beschreibung

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termin e möglich.

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulplatz 2

    35584 Wetzlar

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten:
    Montag: 08:00 – 13:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr
    Dienstag: 10:00 – 13:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr
    Mittwoch: 08:00 – 13:00 Uhr
    Donnerstag: 08:00 – 13:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr
    Freitag: geschlossen

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.

    Kontakt

    Telefon: 06441 115

    Telefax: 06441 93048

    E-Mail: stadtteilbuero-naunheim@wetzlar.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Wetzlar - Stadtteilbüro Blasbach/Hermannstein

    Aktuelles

    Beschreibung

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termin e möglich.

    Adresse

    Hausanschrift

    Blasbacher Straße 12

    35586 Wetzlar

    Öffnungszeiten

    Montag: 12:00 – 18:00 Uhr
    Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr
    Mittwoch: 07:30 – 12:00 Uhr
    Donnerstag: 07:30 – 12:00 Uhr
    Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.

    Kontakt

    Telefon: 06441 115

    Telefax: 06441 993284

    E-Mail: stadtteilbuero-hermannstein@wetzlar.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Der Zugang ist nicht barrierefrei erreichbar.

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung aber auch bereits in der Woche vor dem Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Dr. Laier, RL VII2 BMI

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Stichwörter

    Wohnungsabmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de